In Kriegen und Konflikten wird sexualisierte Gewalt seit jeher als Mittel eingesetzt. Vor 20 Jahren wurde im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ verabschiedet. Als völkerrechtliches Instrument sollte es Frauen und Mädchen in gewaltsamen Auseinandersetzungen besonders schützen. Aber auch dafür sorgen, dass sie gleichberechtigt an Prävention, Schlichtung und Wiederaufbau teilhaben.
20 Jahre UN-Resolution 1325 »Frauen, Frieden, Sicherheit«
Vergewaltigungen, Verstümmelungen und sexuelle Sklaverei werden als systematische Kriegswaffen eingesetzt, aber kaum geahndet. Sie verletzen nicht nur die Personen, die sie unmittelbar erfahren. Sie haben Folgen für die gesamte Gesellschaft: Das Trauma schreibt sich in Identitäten und familiäre Strukturen ein, es wirkt noch auf nachfolgende Generationen.
75 Prozent aller Friedensaktivisten weltweit sind Frauen. Sie setzen sich für Friedenserziehung und Dialogprogramme ein. Sie kämpfen für die Überwindung sozialer, ethnischer oder geschlechtsbezogener Diskriminierung und Gewalt. Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und Frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Kathrin Vogler, Sprecherin der Fraktion für Friedenspolitik, sagen: „Wir stehen an der Seite der Frauen, die sich tagtäglich gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Kriegs- und Krisengebieten und für Frieden engagieren!“
Geschlechtergerechte Friedenspolitik ist mehr als ein Beschluss
Der Entstehung der Resolution geht ein jahrzehntelanger beharrlicher Einsatz von Friedens- und Frauenrechtsaktivistinnen und -aktivisten voraus. Weltweit thematisierten Feministinnen und Feministen bereits lange vor der Verabschiedung die Rolle von Frauen bei Friedensprozessen. Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einstimmig die Resolution 1325.
Auf Grundlage der Leitprinzipien „Prävention, Partizipation und Protektion“ haben sich alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Frauen und Mädchen vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt insbesondere in humanitären Notsituationen zu schützen, Frauen auf allen Entscheidungsebenen in Mechanismen zur Verhütung und Bewältigung von Konflikten sowie in Friedensverhandlungen miteinzubeziehen und Frauenrechte zu schützen.
Die Erfahrung zeigt: Friedensabkommen sind deutlich stabiler, wenn Frauen an den Verhandlungen beteiligt sind. Aber noch immer werden Frauen weitgehend von Friedensverhandlungen ausgeschlossen.
Es braucht ein grundlegendes Umdenken in der Außen- und Sicherheitspolitik: Friedliches Zusammenleben, Prävention von Gewalt und Schutz der Zivilbevölkerung müssen im Mittelpunkt alltäglicher Politik stehen. Weg von Rüstungsexporten und Auslandseinsätzen der Bundeswehr, hin zu gewaltfreier Konfliktaustragung und einer Außenwirtschaftspolitik, die auf Gerechtigkeit und Frieden ausgerichtet ist, statt auf größtmögliche Profite.
Zivile Konfliktbearbeitung stärken, auf Gewalt verzichten!
Die Bundesregierung hatte im Rahmen ihrer zweijährigen nichtständigen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2019/2020 die Umsetzung der Resolution zu einem ihrer Schwerpunkte erklärt. Zugleich betrugen die im Jahr 2019 von der Bundesregierung genehmigten Rüstungsexporte fast acht Milliarden Euro und waren damit so hoch wie nie zuvor. Mit Waffenexporten und Kriegseinsätzen der Bundeswehr trägt Deutschland aktiv dazu bei, dass Frauen in Krisenregionen weiterhin massiv von Gewalt betroffen sind. Militärische Interventionen helfen nicht bei der Wahrung von Frauenrechten, sondern bewirken das Gegenteil.
Eine praktische Form der Friedensarbeit stellt das sogenannte unbewaffnete zivile Peacekeeping dar. Es umfasst sowohl den direkten Schutz der Menschen vor gewalttätigen Übergriffen, als auch die Unterstützung der lokalen Zivilgesellschaft. Die Menschen sollen lernen, sich selbst zu schützen und den Ausbruch von Gewalt zu verhindern, sowie lokale Schutzmechanismen und Friedensnetzwerke aufzubauen.
Unsere Forderungen:
- grundlegendes Umdenken in der Außen- und Sicherheitspolitik: weg von Rüstungsexporten und Auslandseinsätzen der Bundeswehr, hin zu gewaltfreier Konfliktaustragung und einer Außenwirtschaftspolitik, die auf Gerechtigkeit und Frieden ausgerichtet ist.
- UN-Resolution 1325 in allen internationalen Handlungsfeldern prioritär umzusetzen und die Perspektive von Frauen bei allen Abstimmungsentscheidungen einzubeziehen.
- zum Schutz von Fraue, Mädchen und anderen vulnerablen Gruppen in Krisenregionen zivile Maßnahmen der Gewaltprävention und Konfliktlösung zu ergreifen und zu unterstützen.
- ein geschlechtersensibles Asylverfahren.
- gleichberechtigte Partizipation von Frauen in allen Phasen von Friedensprozessen und Friedensverhandlungen und auf allen, auch lokalen und informellen Entscheidungsebenen.
Mehr Informationen in der Broschüre: 20 Jahre UN-Resolution 1325 - Zivile Konfliktbearbeitung stärken, auf Gewalt verzichten! (PDF)