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Eine Arbeiterin mit Abwaschpaletten in einer gewerblichen Großküche © iStock/kali9

13 Euro Mindestlohn: Viele Beschäftigte würden profitieren

Nachricht von Susanne Ferschl,

Aus Daten einer vierjährlich durchgeführten Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass im April 2018 von rund 38 Millionen Beschäftigungsverhältnissen knapp 10 Millionen (26 Prozent) einen Bruttostundenverdienst von weniger als 12 Euro und rund 12 Millionen (32 Prozent) von weniger als 13 Euro erhielten. Während in Ostdeutschland 37 Prozent der Beschäftigten weniger als 12 Euro und 44 Prozent weniger als 13 Euro verdienten, waren es in Westdeutschland 25 bzw. 30 Prozent. Im Vollzeitbereich waren es 12 bzw. 17 Prozent, im Teilzeitbereich 29 bzw. 35 Prozent. Im Bereich der geringfügigen Beschäftigten verdienten 78 Prozent weniger als 12 Euro und 84 Prozent weniger als 13 Euro.

Auswertung

Von einer Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro würden demnach 26 Prozent der Beschäftigten profitieren, von einer Anhebung auf 13 Prozent sogar 32 Prozent. Damit arbeitet jeder dritte Beschäftigte zu einem Armutslohn. In Ostdeutschland sind das sogar 44 Prozent. Wie zu erwarten fällt der Anteil der Vollzeitbeschäftigten unterdurchschnittlich, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten deutlich höher aus. Am größten ist der Anteil unter den geringfügig Beschäftigten. Hier arbeiten 8 von 10 Beschäftigten zu einem Stundenlohn von weniger als 12 bzw. 13 Euro.

Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der Fraktion für Gute Arbeit, kommentiert: 

„Auch fünf Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ist dieser nicht armutsfest“, sagte Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. „In einem der reichsten Länder der Welt, arbeitet ein Drittel der Beschäftigten zu Armutslöhnen. Nach einer Abfrage beim Statistischen Bundesamt hat jeder Dritte einen Bruttostundenverdienst von unter 13 Euro, in Ostdeutschland ist es mit 44 Prozent beinahe jeder Zweite. Und wie zu erwarten, trifft es besonders den Bereich der geringfügig Beschäftigten: Acht von zehn bekommen einen Stundenlohn von weniger als 13 Euro.“

Ferschl weiter: „Die EU-Kommission empfiehlt für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes etwa 60 Prozent des nationalen Medianlohnes. Würde die Bundesregierung dieser Empfehlung folgen, müsste sie den Mindestlohn nicht auf 9,60 Euro, sondern auf 13 Euro erhöhen. Für die Beschäftigten ist das ein enormer Unterschied. Erst vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung im Datenreport festgestellt, dass sich Armut verfestigt. Einen Missstand festzustellen, reicht aber nicht. Man muss ihn auch beheben. Die Erhöhung des Mindestlohnes wäre ein längst überfälliges Signal.“

Die Fraktion DIE LINKE hat heute deshalb im Bundestag zwei Anträge vorgelegt, um den Mindestlohn jetzt in einem Schritt auf wenigstens 12 Euro anzuheben und die Rechte der Beschäftigten zu stärken.