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Wohngemeinnützigkeit

Themenpapiere der Fraktion

Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 war ein schwerer Fehler. Seither ist der Bestand von Sozialwohnungen von damals rund drei Millionen auf nur noch knapp eine Million Sozialwohnungen gesunken. Durch das damalige Steuerreformgesetz wurde das Prinzip der Gemeinnützigkeit auf dem Wohnungsmarkt abgeschafft, was den Bund, Länder und viele Kommunen dazu veranlasst hat, ihre Bestände gewinnorientiert zu restrukturieren oder massenhaft Wohnungen auch zu privatisieren. Gemeinwohlorientiertes, mieterfreundliches Verhalten wird seither nicht mehr belohnt.

Die private Wohnungswirtschaft ist nicht in der Lage und wirtschaftlich auch nicht daran interessiert, die gravierenden Probleme der sozialen Wohnraumversorgung zu beheben. Im Gegenteil, die großen privaten Wohnungskonzerne verursachen und verschlimmern die Probleme, wenn sie ehemals gemeinnützige und öffentliche Wohnblöcke aufkaufen, teuer modernisieren und die Mieten deutlich erhöhen. Die Herausforderung, die für den Klimaschutz dringend notwendige ökologische Gebäudesanierung nicht allein auf Kosten der Mieterinnen und Mietern zu bewerkstelligen, ist mit einer rein renditeorientierten Wohnungswirtschaft nicht zu bewältigen.

Wohnen ist ein Menschenrecht. Auf dem Wohnungsmarkt muss gelten: Gemeinwohl vor Rendite. Dafür muss ein nicht-profitorientierter, gemeinnütziger Sektor auf dem Wohnungsmarkt etabliert werden, der die Rettung des sozialen Wohnungsbaus mit dauerhaft günstigen Wohnungen ermöglicht. Wohnen muss in erster Linie wieder als Bereich der Daseinsfürsorge anerkannt werden. Die Stadt Wien beweist, dass mit einem großen gemeinwohlorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt, der nicht nur einkommensarmen Haushalten, sondern auch weiten Teilen der Mittelschicht zu Gute kommt, das Mietniveau und die Wohnkostenbelastung deutlich geringer ausfällt, als in vergleichbaren deutschen Städten. So liegen die Wohnkosten in Wien bei durchschnittlich 21 Prozent des Nettohaushaltseinkommens, in Berlin jedoch bei 31 Prozent, in München sogar bei 36 Prozent.

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag fordert deshalb eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einzuführen:

  • Ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft soll als gemeinnützig gelten, wenn es sich auf einen dem Gemeinwohl dienenden Zweck verpflichtet: dauerhaft bezahlbare Mieten, vorrangige Vermietung an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen, die Reinvestition von Überschüssen in Bau, Ankauf und Modernisierung von Wohnungen, Bereitstellung von ökologisch nachhaltigen und barrierefreien Wohnungen sowie eine umfangreiche Mietermitbestimmung.
  • Im Gegenzug erhalten gemeinnützige Wohnungsunternehmen einen privilegierten Zugang zu Fördermitteln, bundeseigenen Grundstücken und Steuervergünstigungen durch die Befreiung von der Körperschafts-, Gewerbe-, Grund-, Grunderwerbs- und Erbschaftsteuer sowie einem reduzierten Umsatzsteuersatz bei Neubau und Instandhaltung.
  • Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit soll allen kommunalen, genossenschaftlichen oder privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen oder Wohnprojekten jeder Rechtsform offenstehen.
  • Indem gemeinnützige Wohnungsunternehmen innerbetrieblicher Demokratie, kommunaler Rechenschaftspflicht, Verbandskontrolle und landesbehördlicher Prüfung unterliegen, sollen Missbrauch und betrügerisches Verhalten, wie es in den 1980er Jahren bei der „Neuen Heimat“ öffentlich wurde, in Zukunft ausgeschlossen werden. Zudem sollen weitergehende Geschäftsfelder ausgeschlossen werden, während Strafzahlungen für die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsprinzipien sorgen.
  • Mit einem öffentlichen Wohnungsbauprogramm im Umfang von 15 Milliarden Euro wollen wir über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zum Aufbau eines nicht-profitorientierten, gemeinnützigen Wohnungssektors beitragen. So können jährlich bis zu 250.000 Sozialwohnungen mit dauerhaften Mietpreis- und Belegungsbindungen zu Mietpreisen sowie zusätzlich 130.000 bezahlbare Wohnungen in kommunaler und genossenschaftlicher Trägerschaft entstehen. Ein Rekommunalisierungsfonds stellt zusätzliche Mittel für den Ankauf vorhandener Wohnungen und Grundstücke bereit.

Die Schaffung eines gemeinnützigen Wohnungssektors ist wohnungspolitisch sinnvoll und ein wichtiger Beitrag zur Krise der sozialen Wohnraumversorgung. Anstatt in Zeiten von explodierenden Mietpreisen weiter Milliarden in Wohngeld und Kosten der Unterkunft fließen zu lassen und damit die Profite der Vermieterinnen und Vermieter zu subventionieren, könnte ein Großteil dieser Ausgaben in die Förderung dauerhaft günstiger Mietwohnungen investiert werden. Menschen mit geringen und durchschnittlichen Einkommen könnten sich so in vielen Fällen ohne Inanspruchnahme von Transferleistungen selbstbestimmt mit Wohnraum versorgen.


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