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Vorratsdatenspeicherung

Themenpapiere der Fraktion

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 und der Europäische Gerichtshof 2014 die deutsche bzw. die EU-Regelung zur anlasslosen Speicherung von Telefonverbindungsdaten und anderen Telekommunikationsdaten gekippt hatte, wurde 2015 von der Union/SPD-Koalition eine Neuregelung eingeführt. Telefonverbindungsdaten und IP-Adressen von Endnutzer und besuchten Seiten sollen demnach zehn Wochen, die Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen gespeichert werden. Maildaten werden nicht gespeichert. Auch dürfen die Standortdaten nicht für die Erstellung von Bewegungsprofilen benutzt werden. Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern (Anwälte, Ärzte etc.) müssen ebenfalls gespeichert werden, unterliegen aber einem Verwertungsgebot. Die Daten sollen lediglich in Fällen von schwerer und schwerster Kriminalität sowie Terrorismus abgerufen  werden können. Allerdings: auch bei Taten, die der Vorbereitung schwerer Straftaten dienen können, soll der Abruf möglich sein. Damit droht eine ausufernde Nutzung der Vorratsdaten. Und das Verbot der Erstellung von Bewegungsprofilen ist ebenfalls eine Nebelkerze: auch aus den Verbindungsdaten und IP-Adressen kann ein umfassendes Bewegungs- und Sozialprofil erstellt werden.

Die Neuregelung entspricht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs. Es werden weiterhin Daten pauschal und flächendeckend gespeichert. Alle Bürgerinnen und Bürger stehen unter einem Generalverdacht. Die Bürgerinnen und Bürger werden in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Statt die Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung und Herausgabe von immer mehr Daten zu verpflichten, müssen umgekehrt klare und transparente Regelungen zum Umgang mit Daten bei den Unternehmen geschaffen werden. Auch die im Rahmen der Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität geschaffenen Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten für den Zugriff auf Daten gehören auf den bürgerrechtlichen Prüfstand. Und schließlich zeigt der NSA-Skandal: einmal gespeicherte Daten sind niemals vor dem (illegalen) Zugriff durch Geheimdienste oder kriminelle Hacker sicher. Datenspeicherung zu vermeiden ist deshalb weiterhin der beste Datenschutz.


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