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Verbraucherinformationen

Themenpapiere der Fraktion

„Wissen ist Macht“ – verständliche und ehrliche Verbraucherinformationen schaffen Transparenz beim täglichen Einkauf von Produkten und der Nutzung von Dienstleistungen. Sie bieten uns die Möglichkeit, in der Marktwirtschaft verlässliche Entscheidungen zu treffen, die ihr Geld oder die Weitergabe unserer Daten Wert sind. Sie bieten einen Kompass und Orientierung. Das gilt gleichermaßen für den Kauf von Apps, bei Energie- und Telefonanbietern, beim Abschluss von Finanzdienstleistungen wie Kredit- oder Versicherungsverträgen oder für den Inhalt und die Herstellung von Produkten wie Spielzeug und Lebensmitteln. 

Gleichzeitig hat die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen mit Labeln, Gütezeichen und Siegeln in einer Vielzahl zugenommen, bei der heute von Verbraucherinformation keine Rede mehr sein kann. Allein in Deutschland kleben heute mehr als 1.000 davon auf Produkten, zeichnen Dienstleistungen oder Internetangebote aus. Oft werden sie als Marketinginstrument genutzt, weil sich die Zahlbereitschaft von Verbraucher:innen dadurch erhöht. Täuschungen finden statt, weil Verbraucher:innen die Vertrauenseigenschaften der Label nicht prüfen können und Zertifizierungssystem erhebliche Lücken aufweisen. Die Nutzung von Labeln ist weitgehend unreguliert. Die Fraktion DIE LINKE will diesem „Label-Dschungel“ Einhalt gebieten.

Nur durch Transparenz können Verbraucherinnen und Verbraucher dem Wissensvorsprung von Herstellern über die „Zutaten“ ihrer Produkte und Dienstleistungen begegnen. Die Fraktion DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher eine Chance auf Orientierung in globalisierten, liberalisierten und undurchsichtigen Märkten haben. Dennoch, Verbraucherinformationen sind nur ein Teil guter Verbraucherpolitik, denn sie können nicht den Schutz der Verbraucher:innen vor unlauteren Geschäftsmethoden und Abzocke, verbindliche Vorgaben für Unternehmen und effektive Rechtsdurchsetzung ersetzen.

DIE LINKE im Bundestag fordert:

  • Verbraucherinformationen müssen verständlich, verlässlich und leicht auffindbar sein.
  • Zur Gewährung eines hohen Gesundheitsschutzes und Sicherung von mehr Nachhaltigkeit können Label genutzt werden, die staatliche Vorgaben erfüllen müssen und verlässlich geprüft werden. Die Nutzung von Labeln sollte auf wenige, staatlich geprüfte Label begrenzt werden. Es sollte ein Dach-Nachhaltigkeitslabel entwickelt werden, dass die Dimensionen Gesundheit, Soziales, Tierschutz und Umwelt zusammenführt, sowie ein Klimalabel, das alle Treibhausgasemissionen im In- und Ausland erfasst und mit dem jedes Produkt und jede Dienstleistung verbindlich gekennzeichnet wird.
  • AGB-Regelungen müssen verständlich und vergleichbar sein. Das erfordert, dass der Umfang von AGB begrenzt, brancheneinheitliche Gliederungen vorgeben und die Unternehmen verpflichtet werden, wichtige Punkte wie Preise, Kündigungsregelungen oder Leistungsausschlüsse durch AGB im Vertragstext hervorzuheben. Änderungen sollten übersichtlich in einer Synopse dargestellt werden.
  • Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss grundlegend überarbeitet werden. Das Auskunftsrecht ist auf Dienstleistungen wie Kreditverträge, Altersvorsorgeprodukte, Bankberatungen oder Gesundheitsleistungen auszuweiten. Es soll sich nicht nur gegen Behörden richten, sondern auch Unternehmen zur direkten Auskunft gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verpflichten, die dann zum Beispiel auch über die sozialen und ökologischen Herstellungsbedingungen ihrer Produkte und Dienstleistungen informieren müssen.
  • Behörden sollen alle (positive wie negative) Kontrollergebnisse der Marktüberwachung aktiv in einer Form veröffentlichen müssen, die für alle Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlich und zugänglich sind. DIE LINKE macht sich weiter dafür stark, eine sichere Rechtsgrundlage für eine bundesweit einheitlichen „Hygiene-Smileys“ oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung an der Ladentür und im Internet zu schaffen. Das hilft dem Verbraucherschutz und den Unternehmen, die auf Qualität achten. (siehe Antrag „Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken – Behörden effektiv zur Auskunft verpflichten“)
  • Der Datenschutz und das Recht an den eigenen Daten muss gesichert werden. Dafür bedarf es durchsetzbarer Einsichtsrechte von Betroffenen bei den Unternehmen. Als Kundin/Kunde müssen wir jederzeit erfahren können, wo unsere Daten gespeichert sind, wie sie verarbeitet und an wen sie weitergegeben werden. (siehe auch Datenschutz in der digitalen Welt).
  • In einer zunehmen digitalisierten Welt ist Transparenz auch bei der Verwendung Algorithmischer Systeme (ADM) und Künstlicher Intelligenz (KI) etwa bei Scoring-Verfahren im Rahmen einer Kreditvergabe notwendig. Hier müssen Behörden Zugang zu den Berechnungsverfahren haben, um Fehler erkennen und die Einhaltung von Gesetzen prüfen und Diskriminierung ausschließen zu können.

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