Seit dem Jahr 2002 ist Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Trotz dieses Erfolgs sind die Defizite nicht behoben. Die vergangene und derzeitige „Tierschutzpolitik“ versagt dort, wo allein der wirtschaftliche Mehrwert der Tiere interessiert. Dies wird vor allem in der Landwirtschaft aber auch im Heimtierbereich deutlich.
Zum Beispiel werden über das Internet oder auf gewerblichen Tierbörsen eine immer größere Anzahl exotischer Tiere gehandelt und verkauft. Bei einem Großteil der Tiere handelt es sich um Wildfänge, was die Bestände in den jeweiligen Ursprungsländern gefährdet und einher geht mit hoher Sterblichkeit bei Fang, Transport und in Gefangenschaft. Viele potenzielle Halterinnen und Halter unterschätzen die hohen Haltungsansprüche der Tiere, was oftmals zur Überforderung und somit zum Aussetzen der Tiere führt. In der Folge sind Tierheime und Tierauffangstationen Leidtragende dieser Entwicklung. Auf sich selbst gestellt, müssen die Einrichtungen immer mehr Tiere unterschiedlichster Arten aufnehmen, was sie bis über die Grenzen ihrer finanziellen und organisatorischen Grenzen und Möglichkeiten treibt und dabei die Gefahr besteht, einen adäquaten Tierschutz nicht mehr garantieren zu können.
Auch die Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen und Delfinarien muss beendet werden. In beiden Fällen können artgerechte Haltungsbedingungen kaum geschaffen werden. Weder Transportwaggons noch Wasserbecken werden einer artgerechten Unterbringung wildlebender Tiere gerecht. Gleiches gilt für die Haltung von Tieren zur Produktion von Pelzen. Es darf nicht sein, dass Tiere allein zur Herstellung von Luxusgütern gehalten und getötet werden.
Ebenfalls sind die Zahlen der Versuchstiere in Forschung und Industrie seit Jahren stabil hoch. Daher ist es wichtig, sich aktiv für einen Übergang von der tierexperimentellen zur tiergebrauchsfreien Forschung einzusetzen. Um langfristig auf Tierversuche verzichten zu können, ist es aber ebenso wichtig, ein Konzept zu entwickeln, welches als Ziel nicht nur den kompletten Verzicht von Versuchstieren für die wissenschaftliche Forschung, sondern auch den gezielten Ausbau der Förderstrukturen für alternative Methoden vorsieht.
Die gesellschaftliche Weiterentwicklung in Sachen Tierschutz verlangt es, sich in Bereichen wie Tierversuchen, Heim- und Wildtierhaltung sowie im Umgang mit sogenannten Nutztieren intensiv darüber Gedanken zu machen, wie guter Tierschutz zukünftig aussehen kann und soll. Will Deutschland seiner Vorbildfunktion in dieser Angelegenheit nachkommen, muss eine Bundesregierung auch bereit sein, eine entsprechende Rolle als tierschutzpolitischer Vorreiter einzunehmen.
Die Fraktion DIE LINKE fordert daher unter anderem:
- eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Behörden zur Durchsetzung des Tierschutzrechtes;
- die Einführung neuer hoher Standards für die Tierhaltung: Vor allem ist ein Verbot der Qualzucht und ein Verbot von Amputationen (z.B. Schnäbel, Hörner, Schwänze) erforderlich.
- Tiertransporte in EU-Drittländer zu verbieten und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Dauer von Transporten in EU-Staaten auf maximal vier Stunden zu begrenzen.
- das millionenfache Schreddern von männlichen Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen unverzüglich zu beenden.
- Haltungssysteme müssen an die Tiere angepasst werden, nicht die Tiere an eine möglichst ökonomisch effiziente aber nicht tiergerechte Haltungsform.
- die Entwicklung und Anwendung von Alternativmethoden zu Tierversuchen verstärkt zu fördern und unter Einbindung von Forschungs-, Medizin- und Tierschutzorganisationen einen verbindlichen Zeitplan für den schnellstmöglichen und vollständigen Übergang zur tiergebrauchsfreien Forschung zu erstellen.
- den besseren Schutz wildlebender Tiere sowie die verstärkte Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Artenhandels.
- die Beendigung der Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen und Delfinarien sowie des Handels mit Wildfängen auf gewerblichen Tierbörsen.
- die gesetzliche Verankerung und vollumfängliche Ausweitung der Verbandsklagerechte für anerkannte Tierschutzvereinigungen im Sinne der Aarhus-Konvention.
Zusätzliche Informationen bieten die Anträge:
„Nutztierhaltung an die Fläche binden“
„Tierversuchsfreie Methoden fördern – den verbindlichen Ausstieg aus dem Tierversuch schaffen“
„Kükentöten wirklich beenden – Aufzucht männlicher Küken fördern“
„Regionale Ernährungssysteme stärken“
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