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Studiengebühren

Themenpapiere der Fraktion

Die Fraktion DIE LINKE lehnt jede Form von Studiengebühren für In- und Ausländer ab. Dies gilt ebenso für Verwaltungs-, Langzeit-, Zweitstudiumsgebühren oder Studienkonten.

Bildung ist ein Menschenrecht. Der Zugang zur Hochschule darf nicht vom Geldbeutel junger Menschen bzw. ihrer Eltern abhängig sein, sondern muss allen Menschen offenstehen. Jede Form von Studiengebühren ist mit diesem Anspruch unvereinbar. Studiengebühren bedeuten soziale Ausgrenzung, weil sie diejenigen vom Studium ausschließen, die die Gebühren nicht zahlen können. Auch nachgelagerte Studiengebühren oder Kreditmodelle lassen Menschen aus finanzschwachen Elternhäusern aus Angst vor Verschuldung vor einem Studium zurückschrecken.

Diesem Gedanken folgten auch die Vereinten Nationen indem sie im Jahr 1966 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) beschlossen. In Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c UN-Sozialpakt heißt es, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss“. Mit seiner Ratifikation im Jahr 1973 hat sich Deutschland, und damit in erster Linie der Bund, verpflichtet, dies umzusetzen.

Trotzdem wurden in der Bundesrepublik in den vergangenen zwei Jahrzehnten in vielen Bundesländern unterschiedliche Modelle von Studiengebühren eingeführt. Bereits in den Jahren 2001 und 2002 wurde in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Einführung von sogenannten Langzeitstudiengebühren bzw. Studienkonten begonnen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2005 das im Hochschulrahmengesetz verankerte Verbot allgemeiner Studiengebühren für nichtig erklärt hatte, folgte die Einführung von Gebühren ab dem ersten Hochschulsemester in sieben großen westdeutschen Bundesländern.

Die Einführung von Studiengebühren löste immer wieder heftige Proteste aus. Studentische Interessenvertretungen, Initiativen, Verbände und Gewerkschaften schlossen sich im „Aktionsbündnis gegen Studiengebühren“ zusammen, um gemeinsam für ein gebührenfreies Studium zu streiten. Mit Erfolg: die letzten Allgemeinen Studiengebühren wurden im Jahr 2014 in Niedersachsen erhoben.

In dieser Zeit wurde gleichzeitig deutlich, dass Gebühren kein Mittel gegen die Unterfinanzierung der Hochschulen sind. Häufig wurden die Hochschulhaushalte um die Höhe der Einnahmen durch Gebühren gekürzt. Für die fehlenden Milliardenbeträge braucht es ein staatliches Zukunftsinvestitionsprogramm. Die Bildung der zukünftigen Generationen ist eine öffentliche, gesellschaftliche Aufgabe. Der Weg zu Bildung für alle führt daher nicht über sozial ungerechte Gebühren, sondern eine gerechte Steuerpolitik und den politischen Willen für bessere Hochschulen in der Breite.

In einer Reihe von Bundesländern bestehen allerdings weiterhin sog. Langzeitstudiengebühren, also für Studierende die ihr Studium nicht in Regelstudienzeit beenden. Ebenso existieren in einigen Bundesländern allgemeine Studiengebühren für ein Zweitstudium.

Diese scheinen seit einiger Zeit die Debatte um allgemeine Studiengebühren für das Erststudium wieder zu befeuern. So hat die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg Anfang 2017 Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester für Nicht- EU Ausländer*innen sowie für ein Zweitstudium, in Höhe von 650 Euro pro Semester, eingeführt.

Ebenso wird das Deutschlandstipendium vor allem von konservativen Politiker*innen als Instrument zur Kompensation von sozialer Auslese durch allgemeine Studiengebühren angesehen. Auch wenn Studien überall auf der Welt nachweisen konnten, dass Stipendiensysteme vor allem Studierenden aus Elternhäusern mit hohem Bildungsstand zugutekommen.


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