Die öffentliche Hand verliert jährlich durch Steuerbetrug 30 Milliarden Euro – so die Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft. Steuerbetrüger nutzen insbesondere den mangelnden Informationszugang des Fiskus auf steuerrelevante Aktivitäten im Ausland aus. Der automatische Informationsaustausch, bei dem jeder steuerrelevante Vorgang automatisch weitergeleitet wird, ist international immer noch nicht der verbindliche Standard. In Deutschland können selbst die schon vorhandenen Informationen nicht zeitnah verarbeitet werden, weil es an Personal fehlt. Der grundgesetzwidrige, ungleichmäßige Vollzug der Steuergesetze, der sich auch in einem deutlichen Nord-Süd-Gefälle zwischen den Bundesländern ausdrückt, wird weiterhin toleriert. Die Einführung der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge hat Steuerhinterziehung weiter befeuert. Denn diese Steuer wird anonymisiert erhoben. So bleibt der Ankauf von sogenannten Steuer-CDs aus dubiosen Quellen immer noch das wirksamste Mittel zur Aufklärung von Steuerstraftaten.
Die Fraktion DIE LINKE fordert
- die Doppelbesteuerungsabkommen mit allen Ländern zu kündigen, die nicht die folgenden zwei Bedingungen erfüllen: Umsetzung aller einschlägigen OECD-Standards und Selbstverpflichtung zur Schaffung funktionierender innerstaatlicher Mechanismen, die zur Erlangung der angefragten Informationen unerlässlich sind.
- den automatischen Informationsaustausch als verbindlichen und unerlässlichen Standard festzulegen.
- zur Vermeidung von internationaler Doppelbesteuerung konsequent von der Freistellungs- auf die Anrechnungsmethode umzustellen.
- Bankinstitute aus nicht kooperativen Staaten vom inländischen Kapitalmarkt auszuschließen und die Quellensteuerbefreiung für Steuerausländerinnen und -ausländer aus diesen Staaten aufzuheben.
- dass einem deutschen Kreditinstitut die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu versagen ist, wenn es Filialen in nicht kooperativen Staaten betreibt.
- auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben, die von Deutschland in nicht kooperative Staaten fließen, eine Quellensteuer in Höhe von 50 Prozent zu erheben.
- die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge zukünftig wieder dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen.
- die Personalausgaben der Länder für die Steuerverwaltung so im Rechenwerk des Länderfinanzausgleichs zu berücksichtigen, dass Länder mit planmäßiger Personalausstattung nicht noch für ihr Bemühen um Mehreinnahmen und eine wirksamere Durchsetzung der Steuergesetze benachteiligt werden.
- die EU-Zinsrichtlinie so anzupassen, dass diese künftig alle Formen von Geldanlagen und Kapitalerträgen sowohl natürlicher als auch juristischer Personen umfasst sowie keine Ausnahmen beim automatischen Informationsaustausch mehr zulässt.
- den Steuermissbrauch durch aggressive Steuergestaltungsmodelle zu unterbinden.
- die Abschaffung der Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei bewusster Steuerhinterziehung.
Verbal wollen alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien Steuerbetrug bekämpfen. Aber beim Vorschlagen oder gar Umsetzen konkreter wirksamer Maßnahmen bleiben sie vage und halbherzig. CDU/CSU und FDP haben mit dem zum Glück gescheiterten Steuerabkommen mit der Schweiz gezeigt, dass sie regelrecht Etikettenschwindel betreiben. Dieses Abkommen sah zum einen den billigen Freikauf von bereits begangenen Steuerstraftaten vor. Zum anderen sollte damit der weitere Ausbau des automatischen Informationsaustauschs torpediert werden.
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