Mit den Strukturbrüchen nach der politischen Wende 1989 setzte auch in der ostdeutschen Stadtentwicklung ein dynamischer Wandel ein. Die Schließung von Industriestandorten, der Arbeitsplatzabbau, die Abwanderungen und der Geburtenknick haben in Ostdeutschland dazu geführt, dass rund eine Million Wohnungen dauerhaft leer stehen. In einigen Klein-und Mittelstädten ging die Bevölkerungszahl innerhalb von 20 Jahren um mehr als 50 Prozent zurück.
Auch westdeutsche Regionen sind von starken Strukturwandeln betroffen. Dazu zählen vor allem altindustriell geprägten Städte. Bis zum Jahr 2030 werden weitere Bevölkerungsverluste in strukturschwachen Regionen von durchschnittlich 10 Prozent im Westen und 20 Prozent im Osten prognostiziert.
Die Bundesregierung versucht seit dem Jahr 2001 steuernd einzugreifen. Die städtebaulichen Förderprogramme Stadtumbau Ost und West sollten den betroffenen Kommunen einen entsprechenden finanziellen Handlungsspielraum einräumen. Auf dieser Grundlage wurden in Ostdeutschland bis zum Ende des Jahres 2014 mehr als 300.000 Wohnungen abgerissen. Diese Förderprogramm hatten in der bisherigen Ausrichtung vor allem die Stabilisierung des Wohnungsmarktes und somit eines möglichst hohen Mietenniveaus zum Ziel.
Die mit dem Stadtumbau verbundene Herausforderung und Chance, die Städte nach neuen zukunftsorientierten sozialen, ökologischen und kulturellen Leitbildern zu entwickeln, wird bislang nur ungenügend genutzt. Stattdessen bestimmen die Leerstandszahlen und die jeweilige finanzielle Situation der Wohnungsunternehmen sowie die der Städte und Gemeinden den Stadtumbauprozess.
Aus dem demographischen und sozialen Wandel ergibt sich zukünftig ein großer Handlungsbedarf, um die Wohnungen und Wohnquartieren an die veränderten Bedürfnisse der Bewohner anzupassen. Eine solide Finanzierung durch Mittel aus der Städtebauförderung ist dafür eine Grundvoraussetzung. Die Städtebauförderung ist existenzieller Bestandteil der kommunalen Haushalte. Wir begrüßen, dass die Stadtumbauprogramme Ost und West nach den Kürzungen der Jahre 2011 und 2012 wieder deutlich aufgestockt und ab 2017 zum Programm „Stadtumbau“ zusammengelegt wurden, so wie DIE LINKE es lange Jahre gefordert hat. Allerdings darf die Zusammenlegung finanziell nicht zulasten des Ostens gehen.
Gleichzeitig muss das Programm in seiner Zielsetzung neu ausgerichtet werden: Auch wenn Wohnungsabrisse in einzelnen Regionen weiter nötig sein werden, darf das nicht länger das Leitbild der Stadtumbaupolitik sein. Gebraucht werden Modelle des durchdachten Rück- und Weiterbaus sowie Investitionen in die Sanierung von Ortskernen, in energetische Gebäudesanierung und altersgerechten, barrierefreien Umbau. Zudem ist der Wohnraumbedarf für Geflüchtete und Zuwanderer zu berücksichtigen.
Die bisher wohnungswirtschaftlich orientierte „Marktbereinigung“ gilt es, um soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zu erweitern. Die Beteiligung und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger an Stadtumbauvorhaben muss zu einem verbindlichen Element in diesen Prozessen werden – von Beginn an, nicht erst wenn es kaum noch etwas zu entscheiden gibt.
Durch die Aufstellung von Sozialplänen sollen Härten für die vom Abriss oder Rückbau direkt betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gemildert werden. Die Kombination mit regulierenden Instrumenten wie dem Milieuschutz und mit Investitionen aus dem sozialen Wohnungsbau und aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll sicherstellen, dass die Aufwertung strukturschwacher Städte nicht zur Verdrängung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner führt.
Das Ziel der Fraktion DIE LINKE sind durchgrünte und barrierefreie Städte der kurzen Wege mit einem ausreichenden und bezahlbaren Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsgruppen in allen Stadtlagen.
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