Zum Hauptinhalt springen

SRGR - Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte

Themenpapiere der Fraktion

Verhütung, Schwangerschaftsabbruch, Reproduktionstechnologien, Hebammen – all diese und noch weitere Themen sammeln sich unter dem Überbegriff „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (abgekürzt mit SRGR). Was zunächst etwas sperrig daherkommt, macht jedoch die diesen Themen zugrundeliegenden Menschenrechte deutlich, die die Übersetzung in konkrete Gesetzgebung leiten sollten.

Sexuelle Rechte sind die Rechte aller Menschen, alle Aspekte ihrer Sexualität unter Beachtung der Rechte anderer verwirklichen zu können und frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt zu gestalten. Dazu gehört also auch Sexualität unabhängig von Reproduktion, also der Fortpflanzung, leben zu können. Sexuelle Gesundheit ist in diesem Sinne ein Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität und nicht nur das Fehlen von Krankheit, Funktionsstörungen oder Gebrechen – so die Weltgesundheitsorganisation.

Reproduktive Rechte und Gesundheit beziehen sich auf die freie Entscheidung zu Elternschaft. Das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden, sowie über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu verfügen. Darin eingeschlossen sind auch Entscheidungen in Zusammenhang mit der Geburt selbst. Dieses Verständnis leitet DIE LINKE in verschiedenen Gesetzes-Debatten:

  1. Verhütungsmittel: Verhütung ist Teil der sexuellen Rechte. DIE LINKE fordert deshalb, sämtliche Verhütungsmethoden in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Ihre Kosten sind vollständig durch die Krankenkassen zu tragen. Die Forschung an Verhütungsmittel für Männer muss weiter ausgebaut und gefördert werden. Verhütung das nicht länger „Frauensache“ sein. Die „Pille danach“ ist die bedeutendste Notfallverhütung. Sie kann eine Schwangerschaft verhindern, wenn sie rechtzeitig eingenommen wird. Dafür stellte bisher gerade in ländlichen Räumen die Rezeptpflicht eine hohe Hürde da. Seit März 2015 ist die „Pille danach“ ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Der schnelle und unkomplizierte Zugang wurde auch durch die politische Intervention der Linksfraktion möglich.
     
  2. Recht auf Schwangerschaftsabbruch: Laut §218 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland noch immer rechtswidrig. Eine Strafe kann i.d.R umgangen werden durch eine Bestätigung einer medizinischen Indikation (körperliche und seelische Beeinträchtigung) oder kriminologischen Indikation (Vergewaltigung) sowie einer Beratung, die laut Schwangerschaftskonfliktgesetz zwar ergebnisoffen sein, aber gleichzeitig dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ dienen soll. Ein Widerspruch in sich. Diese Situation ist für uns nicht ausreichend. Wir wollen die ersatzlose Streichung des §218. Stattdessen wollen wir Angebote der freiwilligen und weltanschaulich unabhängigen Beratung ausbauen und Plankrankenhäuser dazu verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
     
  3. Reproduktionsmedizin: Momentan bestehen für nicht-verheiratete und lesbische Paare sowie Single-Frauen noch besondere Hürden beim Zugang zu Reproduktionsmedizin. Nur heterosexuellen Ehepaaren werden Kosten dafür von der Krankenkasse erstattet. Alleinstehende Frauen werden von vielen Ärzt_innen aufgrund der ungeklärten Situation im Erb- und Unterhaltsrecht nicht einmal behandelt. Diese Diskriminierung muss überwunden werden.
     
  4. Wahlfreiheit bei der Geburt: In einigen Regionen in Deutschland ist die Wahlfreiheit bei der Geburt nicht mehr möglich, da die klinische Geburtshilfe zentralisiert wurde (Kliniken mit Geburtsstationen: 1991: 1.186, 2015: 709) oder die freiberufliche Geburtshilfe weggefallen ist. Das hat ökonomische Gründe: Es müssen eine bestimmte Anzahl Geburten stattfinden und das Fallpauschalensystem führt dazu, dass gerade natürliche Geburten wenig Geld einbringen, was auch die Kaiserschnittrate drastisch erhöht. Viele freiberufliche Hebammen können sich die hohen Haftpflichtprämien (1998: 394, 2017: 7.639 jährlich) nicht mehr leisten, zumal die Vergütung nicht im selben Maße gestiegen ist (durchschnittlicher Jahresumsatz 24.000). Das hat zur Folge, dass es oft keine wohnortnahe Versorgung gibt und sich Wege so verlängern, dass Kinder ggf. unterwegs geboren werden. Wegen Überlastung und schlechten Bedingungen arbeiten die in den Krankenhäusern beschäftigte Hebammen zu über 70% in Teilzeit, es gibt insgesamt zu wenig Personal, sodass oft mehrere Geburten gleichzeitig betreut werden müssen.

    Auch eine gute Gesundheitspolitik und eine Absicherung des Hebammenberufs sind deshalb Verwirklichung der SRGR.