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Sparkassen

Themenpapiere der Fraktion

Sparkassen sind in der Regel öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Sie sind in einem bestimmten Gebiet tätig (Regionalprinzip) und fördern über ihre Gemeinwohlausrichtung mit Spenden und Zuschüssen das örtliche Gemeinwesen. Anders als private Großbanken können sie sich nicht aus ihrer Region zurückziehen, um an anderen Standorten Niederlassungen zu gründen. Das Sparkassenrecht ist Landessache, wichtige Grundlagen sind in den Sparkassen-Gesetzen geregelt. Als Kreditinstitute unterliegen sie zusätzlich den Regeln des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). In den Ländern Hessen und Schleswig-Holstein hat es seitens schwarz-gelber Regierungen Bestrebungen gegeben, die Bildung von übertragbarem Stammkapital und damit die Handelbarkeit und den Verkauf von Sparkassenanteilen zu erlauben.

Das Geschäftsmodell von Sparkassen baut darauf, die regionale Wirtschaft und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit Kredit zu versorgen und kundenfreundliche Finanzdienstleistungen für die breite Privatkundschaft bereit zu stellen. Nicht von ungefähr liegt die Anzahl von Jedermann-Girokonten bei Sparkassen höher als bei Privatbanken.

Insgesamt sind die Sparkassen vergleichsweise gut aus der Finanzkrise gekommen und haben sich als Rückgrat der Kreditvergabe an den Mittelstand erwiesen. Zwar haben sie sich an riskanten Finanzgeschäften weniger beteiligt, jedoch blieben sie dem Dogma der Ausrichtung auf eine hohe Eigenkapitalrendite auch nicht komplett verschlossen. Zudem wurden die Sparkassen durch die Probleme der Landesbanken, an denen sie Anteile besitzen, belastet. Darüber hinaus sind die Sparkassen – wie der gesamte Bankensektor - durch den Megatrend Digitalisierung gegenwärtig gefordert, ihre Angebote und Prozesse auf den digitalen Prüfstand zu stellen.

Zu den Stärken der gegenwärtig 396 bestehenden Sparkassen (Stand Januar 2017) gehört ihr Einlagensicherungssystem: Die Einlagen der Kunden sind in vollem Umfang durch den Haftungsverbund abgesichert, dem neben den Sparkassen, die Landesbausparkassen und Landesbanken sowie die Investmentgesellschaft DekaBank angehören. Diese Institutssicherung bietet Netz und doppelten Boden. Damit soll die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Institute gesichert werden, so dass sie jederzeit alle Verbindlichkeiten erfüllen können. Umgekehrt bleiben somit auch die Risiken und Verluste im Verbund, verteilen sich auf verschiedene Schultern.

Die Fraktion DIE LINKE bekennt sich uneingeschränkt zum Grundprinzip der kommunalen Sparkassen und wendet sich gegen private Beteiligungen. Nur eine öffentliche Trägerschaft in Verbindung mit einer demokratischen Kontrolle und Steuerung gewährleistet auch weiterhin eine effektive und flächendeckende Versorgung von Mittelstand und Bevölkerung mit kreditwirtschaftlichen Leistungen. Zudem dürfen regional ausgerichtete kleine Banken mit risikoarmen Geschäftsmodell nicht dadurch bestraft werden, dass risikoreiche Geschäfte von Großbanken bei der Regulierung geschont bzw. nicht strenger geahndet und sanktioniert werden.


 

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