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Selbstständige - Berufliche und soziale Sicherung

Themenpapiere der Fraktion

In Deutschland waren 2020 rund vier Millionen Menschen beruflich selbständig. Ihre Zahl ist nicht erst im Zuge der Corona-Pandemie gesunken, sondern seit 2011 (4,5 Mio.). 4,6 % der Erwerbstätigen sind Selbstständige ohne Mitarbeiter, so genannte Solo-Selbständige, über 2 Millionen Menschen.

Selbständigkeit ist insbesondere gekennzeichnet durch die eigene Verantwortung für das unternehmerische Risiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit.

Zur Abgrenzung Selbständiger von abhängig Beschäftigten dienen sowohl formelle Kriterien wie u.a. Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister, Zahlung verschiedener Steuern und Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen als auch durch die Rechtsprechung des BSG entwickelte Kriterien. Selbständigen obliegt die Selbstfinanzierung der Kranken- und Altersversicherung und auch die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit für den Fall des Scheiterns ihrer Unternehmung. Insbesondere die Arbeitslosenversicherung für Selbständige hat in den letzten Jahren eine Veränderung erfahren. Positiv zu bewerten ist, dass es überhaupt eine Absicherungsmöglichkeit für Selbständige gegen Arbeitslosigkeit gibt. Die LINKE kritisiert aber deutlich die restriktive Gestaltung der Zugangsvoraussetzungen.

DIE LINKE fordert daher eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Selbständige (vgl. Antrag, Arbeitslosenversicherung für Selbständige reformieren, Drucksache 19/24691, Deutscher Bundestag, 25.11.2020). Perspektivisch sollen alle Selbstständigen in die Zweige der Sozialversicherungssysteme (Rente, Gesundheit und Pflege, Arbeitslosenversicherung) einbezogen werden. Damit wird den Selbstständigen der gleichberechtigte Zugang zu den Leistungen der jeweiligen Systeme eröffnet, gesamtgesellschaftliche Solidarität zwischen den verschiedenen Gruppen organisiert und schließlich auch die finanzielle Basis der Sozialversicherungen gestärkt. Die Beitragszahlungen sollen sich dabei an den tatsächlichen Einkommen orientieren. Eine finanzielle Überforderung durch die Beiträge ist zu vermeiden.

Scheinselbständigkeit

Scheinselbständig sind erwerbstätige Personen, die aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses eigentlich zu den abhängig Beschäftigten zählen, aber als Selbständige auftreten. Nach den realen Beziehungen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen müssten sie als ArbeitnehmerInnen angesehen werden, sodass für sie Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) entrichtet werden müssten.

DIE LINKE fordert:

  • Die Auslagerung von Arbeitsverhältnissen und die anschließende de facto Weiterbeschäftigung ehemaliger MitarbeiterInnen als Scheinselbständige (typisch dafür sind Hausmeistertätigkeiten, Reinigungsarbeiten, Schreibarbeiten aber auch Krankenschwestern bei niedergelassenen Ärzten u.a.) müssen gestoppt werden. Sie führen letztlich dazu, dass für eine Übergangszeit tatsächlich der Staat in Form von Arbeitslosengeld Finanzierungsleistungen übernimmt, die eigentlich die AuftraggeberInnen als tatsächlicher ArbeitgeberInnen zu tragen hätte.
  • Die LINKE schlägt vor, zur Eindämmung der Scheinselbständigkeit gesetzlich eine widerlegbare Vermutungsregelung aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits einmal im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthalten war.

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