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Schwangerschaftsabbruch

Themenpapiere der Fraktion

Laut §218 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland noch immer rechtswidrig. Eine Strafe kann in den ersten 12 Wochen umgangen werden, wenn die Schwangere eine Beratung aufsucht und eine dreitägige Wartefrist bis zum Eingriff einhält. Die Beratung soll laut Schwangerschaftskonfliktgesetz zwar ergebnisoffen sein, aber gleichzeitig dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ dienen. Ein Widerspruch in sich. Straflos bleibt ein Abbruch ebenfalls, wenn eine Bestätigung einer medizinischen Indikation (Behinderung des Kindes oder körperliche Schädigung/Lebensbedrohung der Mutter) oder kriminologischen Indikation (Vergewaltigung) vorliegt.

Diese Situation ist für uns nicht ausreichend. Jede Schwangere sollte das Recht haben, allein und ohne staatliche Bevormundung oder Belehrungsversuche über sich und ihren Körper zu entscheiden.

  • Wir wollen die ersatzlose Streichung des §218.
  • Der Beratungszwang muss abgeschafft werden.
  • Stattdessen wollen wir Angebote der freiwilligen Beratung ausbauen
  • und Plankrankenhäuser dazu verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, damit eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden kann.

Diese Forderungen gründen auf einem umfassenden Verständnis der "sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte", die sowohl eine Sexualität ohne Fortpflanzungswunsch als auch die freie Entscheidung zur Elternschaft beinhalten.