Schulsozialarbeit ist mittlerweile ein fester Bestandteil im schulischen Alltag an der Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe. Bei Schulsozialarbeit handelt es sich um eine hochwirksame Kooperation von Jugendhilfe und Schule mit dem Ziel, die individuelle und soziale Entwicklung von Schüler:innen zu fördern und ihnen bei Problemen zur Seite zu stehen. Schulsozialarbeit trägt dazu bei, Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen abzubauen und dem Risiko des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken. Dabei haben sich unterschiedliche Konzepte und Bezeichnungen des Tätigkeitsfeldes herausentwickelt, wie z. B. schulbezogene Jugendarbeit oder Sozialarbeit in der Schule. Dahinter stehen jeweils auch unterschiedliche Schwerpunkte und Finanzierungsvarianten.
Aus LINKER Sicht darf Schulsozialarbeit aber nicht auf eine Defizitorientierung beschränkt werden. Und Schulsozialarbeit steht vor enormen Herausforderungen, wurde sie doch zu einem zentralen Akteur zur Überwindung der Coronakrisen-Folgen ernannt. Mit der Coronakrise hat die soziale Spaltung der Gesellschaft massiv zugenommen, was sich wiederum umso heftiger in der Schule abbildet. Zu viele junge Menschen gingen der Schule verloren und leiden an den langfristigen Folgen der Schulschließungen und Exklusionen. Auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die häufig mit direkten oder indirekten Kriegserfahrungen nach Deutschland kommen und somit besonderen Belastungen ausgesetzt waren, ist Schulsozialarbeit ein wichtiger Faktor für eine gelingende Integration und die Förderung der Chancengleichheit und Partizipation.
So anerkannt und normal wie Schulsozialarbeit mittlerweile ist, so unsicher ist vielerorts ihre Finanzierung.
Damit Schulsozialarbeit für alle Schüler:innen erreichbar ist, im Sozialraum agieren sowie Lehrkräfte und Eltern unterstützen und beraten und sich darüber hinaus an den Prozessen der Schulentwicklung beteiligen kann, bedarf es einer dauerhaften, verlässlichen Finanzierung – auch durch den Bund. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass an jeder Schule unabhängig von der Schulform, der sozialräumlichen Prägung und der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft Schulsozialarbeit dauerhaft zur Verfügung stehen soll. Schulsozialarbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gleichberechtigte Partnerin der Schule ist. Dazu bedarf es einer rechtlichen Klarstellung und der Verankerung der Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Diesem Druck ist die letzte Bundesregierung 2021 endlich gefolgt und hat einen neuen § 13a „Schulsozialarbeit“ im Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgenommen. Die gewählte Formulierung ist aber problematisch, denn sie benennt keine Grundsätze und enthält eine Öffnungsklausel, mittels der von Standards der Kinder- und Jugendhilfe abgewichen werden kann. Ebenso ist die Bundesregierung nicht bereit, nachhaltig in die Finanzierung einzusteigen. So wird Schulsozialarbeit nicht gestärkt. Und so wird nicht sichergestellt, dass Schulsozialarbeit nicht die anderen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit verdrängt! Diese außerschulischen Angebote sind wichtig für die Kinder und Jugendlichen und Netzwerkparter:innen für die Schulsozialarbeiter:innen.
Daher werden wir als LINKE weiterhin für eine Stärkung der Schulsozialarbeit eintreten. Wir fordern eine Klarstellung, wonach Schulsozialarbeit eine Regelleistung ist, die auf den in § 11 Absatz 1 und 2 SGB VIII formulierten Grundsätzen der Jugendarbeit aufbaut und die Einführung der neuen Regelleistung nicht zu Lasten der bestehenden Angebote der Jugendhilfe nach § 11 Absatz 3 und § 13 SGB VIII erfolgen darf. Darüber hinaus fordern wir eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung.