Von Deutschland sind im vergangenen Jahrhundert zwei Weltkriege ausgegangen. Deshalb hat die Bundesrepublik sich in ihrem Grundgesetz verpflichtet, fortan „dem Frieden der Welt zu dienen“. Dieser Verpflichtung unterliegen insbesondere auch die deutschen Hochschulen, nachdem sich seinerzeit viele Wissenschaftler geradezu bedenkenlos in den Dienst der Nationalsozialisten gestellt haben.
Trotzdem fließen beträchtliche Geldsummen in wehrtechnisch relevante und militärische Forschung an Hochschulen und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen. In den letzten Jahren ist das Feld der sogenannten „Sicherheitsforschung“ hinzugekommen, das von wehrtechnisch relevanter Forschung nur schwer abzugrenzen ist. Sicherheitstechnologie ist ein Wachstumsmarkt, gerade weil sie oft ebenso gut zivil wie militärisch eingesetzt werden kann („dual use“). Unbemannte Drohnen sind dafür ein gutes Beispiel. Mit Sensoren zur Detektion von Gefahrstoffen lassen sich auch chemische Kampfstoffe erkennen. Wo zivil draufsteht, ist oft militärisch drin.
Wenn man genauer wissen möchte, welche Gelder das Bundesverteidigungsministerium für „Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ vergibt und an wen diese Gelder fließen, so gibt die Bundesregierung sich wortkarg. Diese Informationen unterliegen der Geheimhaltung, angeblich aus Gründen der nationalen Sicherheit. Das muss sich dringend ändern.
DIE LINKE fordert: Öffentliche Hochschulen sollten sich aus militärischer Forschung und Entwicklung ganz heraushalten. In die Statuten und Grundordnungen der Hochschulen und in die Landeshochschulgesetze sollen Zivilklauseln aufgenommen werden, die die Forschung für militärische Zwecke untersagen.
Für die Vergabe und den Einsatz staatlicher Forschungsmittel sind klare Transparenzkriterien nötig. Kooperationsverträge mit Drittmittelgebern müssen rückhaltlos offengelegt werden, um die Freiheit von Forschung und Lehre zu schützen. Natürlich setzt die LINKE sich darüber hinaus für eine bessere Finanzierung der Hochschulen ein, die ihnen eine größtmögliche Unabhängigkeit von privaten Drittmitteln sichert. Damit Forschung und Lehre nicht kriegerischen, sondern friedlichen, zivilgesellschaftlichen Zwecken dienen können.
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