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Rentenüberleitung in der DDR geschiedener Frauen

Themenpapiere der Fraktion

Mit der deutschen Einheit trafen 1990 zwei unterschiedliche deutsche Gesellschaftssysteme mit unterschiedlichen Familienbildern aufeinander.

In der Bundesrepublik war das Rollenmodell des Ehemannes als Familienernährer und der Ehefrau mit geringerem oder ohne Zuverdienst vorherrschend. Infolgedessen sind die Rentenansprüche von Frauen in Westdeutschland deutlich niedriger als die von Männern.

In der DDR zielte die Altersversorgung von Frauen auf Eigenständigkeit. Frauen sollten nicht durch abgeleitete Ansprüche von Männern abhängig bleiben, sondern allen Menschen sollte eine eigenständige Existenzsicherung möglich sein.

Während in der Bundesrepublik meist eine Hinterbliebenenrente oder bei Scheidung der Versorgungsausgleich für die Einkünfte der Frau sorgte, gab es diesen Versorgungsausgleich bei Scheidungen in der DDR aufgrund anderer begünstigender Regelungen nicht. Solche Regelungen waren beispielsweise die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung bei beruflichen Auszeiten, großzügige Regeln für Kindererziehungszeiten oder die Pflege von Familienangehörigen.

Im Einigungsvertrag von 1990 und im Rentenüberleitungsgesetz 1991 wurden diese Unterschiede nicht beachtet und die überwiegend Frauen begünstigenden DDR-Regelungen willkürlich oder aus Unkenntnis einfach gestrichen. Das führt dazu, dass besonders auch diejenigen Frauen, die in der DDR wenig oder gar nicht arbeiten konnten, jetzt von Armut betroffen sind. Viele müssen hochbetagt arbeiten gehen und sind von gesellschaftlicher Teilhabe weitgehend ausgeschlossen.

Aufgrund von Initiativen des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. hat der „Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau“ der Vereinten Nationen die Problematik diskutiert und sich besorgt über das Fehlen einer staatlichen Ausgleichsregelung in Deutschland gezeigt.

Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag eine Lösung für Härtefälle der Rentenüberleitung finden, die in der Grundsicherung sind. Das wäre eine Hilfe für diejenigen in der DDR geschiedenen Frauen mit sehr geringen Renten. Aber eine gerechte Anerkennung für alle dieser Frauen wäre es nicht.

Die Fraktion DIE LINKE hat sich als einzige im Bundestag vertretene Partei immer wieder parlamentarisch und außerparlamentarisch für eine gerechte Überleitung von DDR-Renten stark gemacht. In mehreren Anträgen haben wir auf das Problem der in der DDR geschiedenen Frauen hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept für ein Entschädigungssystem vorzulegen, das gemeinsam mit den Betroffenen zu entwickeln ist.

Das wäre ein gerechter erster Schritt zur Bekämpfung von Altersarmut dieser ostdeutschen Frauen. Nach 30 Jahren ist es überfällig, das Desinteresse gegenüber ostdeutschen Renten-Schicksalen aufzugeben und die Fehler der Rentenüberleitung auszubessern.


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