Immer häufiger stehen Praktika am Anfang der Erwerbstätigkeit. Betroffen sind von AbsolventInnen einer betrieblichen Ausbildung jedeR Fünfte, von HochschulabsolventInnen jedeR Vierte und von AbsolventInnen einer vollzeitschulischen Ausbildung jedeR Dritte. Zwei Drittel der PraktikantInnen mit abgeschlossener Ausbildung bleiben mehr als drei Monate in diesem Status, die Hälfte sogar länger als ein halbes Jahr. Viele Betriebe planen PraktikantInnen als reguläre Arbeitskräfte ein. Rund die Hälfte der PraktikantInnen erhält hierfür keinerlei Vergütung, weitere zwölf Prozent halten ihre Vergütung für unangemessen.
Über 100.000 Unterschriften unter zwei öffentliche Petitionen haben bereits im Jahr 2007 deutlich gemacht: der Missbrauch von Praktikantinnen und Praktikanten als Billigarbeitskräfte muss aufhören. Doch die Bundesregierung hat nicht eine einzige Maßnahme zur Verbesserung der Situation von Praktikantinnen und Praktikanten zustande gebracht.
Die Fraktion DIE LINKE fordert, den Missbrauch von PraktikantInnen als billige Arbeitskräfte durch klare gesetzliche Regelungen zurückzudrängen.
Praktika sind keine Arbeits-, sondern Lernverhältnisse. Für alle, die eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, muss der Berufseinstieg in der Regel über reguläre Arbeitsverträge laufen. Unverbindliches, unbezahltes Probearbeiten unter dem Deckmantel eines Praktikumsverhältnisses widerspricht allen Grundsätzen des Arbeitnehmerschutzes und darf nicht akzeptiert werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert eine klare gesetzliche Abgrenzung von Arbeits- und Lernverhältnissen. Praktika sollten ebenso wie andere Ausbildungsverhältnisse vertraglich eindeutig geregelt sein – mit verbindlichen Lernzielen, einer verlässlichen Betreuung und einer abschließenden schriftlichen Beurteilung in Form eines Zeugnisses. Sie sind in der Dauer auf maximal drei Monate zu beschränken (sofern nicht Studien- oder Ausbildungsordnungen eine längere Dauer vorsehen). Jede Praktikantin, jeder Praktikant muss sich darüber hinaus auf arbeitsrechtliche Mindestschutzbestimmungen berufen können, wie sie unter anderem auch für Auszubildende gelten – auch diejenigen, die ihr Praktikum im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung absolvieren. Hierfür sollten alle Praktika in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes aufgenommen werden. Betriebs- und Personalräte müssen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und in Konfliktsituationen gehört werden. Und nicht zuletzt: Praktika müssen angemessen vergütet werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert für Praktika während einer Ausbildung oder einem Studium eine Vergütung von mindestens 300 Euro im Monat, AbsolventInnen erhalten den branchenüblichen Lohn.
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