Ökosteuern umfassen allgemein Abgaben auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen mit dem Ziel, diesen zu verringern. In der Bundesrepublik wurden sie erstmals im Jahr 1999 eingeführt mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“. Damals wurden die Mineralölsteuer erhöht, eine Stromsteuer eingeführt und im Gegenzug Sozialversicherungsbeiträge abgesenkt.
Als Verbrauchssteuern können Ökosteuern regressiv wirken. Dies bedeutet, dass ärmerer Haushalte aufgrund ihres im Vergleich zu vermögenden Haushalten (relativ) höheren Konsumanteils am jeweiligen Gesamthaushaltseinkommen häufig überproportional belastet werden. Rückzahlungssysteme können dies in der Regel nur zum Teil kompensieren. Im Falle der oben genannten Ökosteuerreform etwa zogen Haushalte mit hohem Einkommen netto ein Gewinn aus dieser Steuerreform, da sie stärker von der Senkung der Sozialbeiträge profitierten als die Ökosteuern sie zusätzlich belasteten. Ärmere Haushalte zahlten netto dagegen regelmäßig drauf, die ökologische Lenkungswirkung blieb umstritten.
Mittlerweile dreht sich die Debatte um Ökosteuern vor allem um die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2). Aus den angeführten Erfahrungen mit der Ökosteuerreform von 1999 heraus prüft die Fraktion DIE LINKE sehr kritisch, inwieweit eine solche Bepreisung ökologisch Sinn macht und sozialverträglich ist. Im Ergebnis setzt DIE LINKE für das Stilllegen von Kohlekraftwerken primär nicht auf CO2-Preise, etwa über Ökosteuern oder den EU-Emissionshandel, sondern auf ein ordnungsrechtliches Ausstiegsgesetz mit Abschaltplan. Denn aufgrund der zumindest betriebswirtschaftlich günstigen Braunkohle würde es sehr hohe CO2-Preise brauchen, damit marktgetrieben Braunkohle durch Gas oder Ökostrom vollständig abgelöst würde. Sie müssten – in Abhängigkeit von den Kosten fossiler Brennstoffe – ab etwa 60 Euro aufwärts je Tonne CO2 betragen. Das würde wiederum den Strom um etwa 5 Cent je Kilowattstunde verteuern. Dies aber lehnt DIE LINKE ab. Beim Kohleausstieg ist ein nationales Kohleausstiegsgesetz mit einem schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung über einen Abschaltplan preiswerter und es schafft auch Planungssicherheit für Arbeitnehmer*innen, Unternehmen und Regionen.
Dennoch können CO2-Preise in der Energiewende eine Funktion haben. Weil die fossile Erzeugung kaum an den externen Kosten ihrer Erzeugung beteiligt wird, die Erneuerbaren aber Großteils noch teurere Gestehungskosten haben als alte fossile oder atomare Anlagen, müssen zwei Dinge ausgleichend wirken: Erstens sollte auf der fossilen Erzeugung über einen reformierten Emissionshandel sowie über nationale oder zwischenstaatliche CO2-Mindestpreise ein spürbarer CO2-Preis liegen. Dieser müsste beispielsweise im Stromsektor mindestens gewährleisten, dass jene Kohlekraftwerke, die jeweils im Zuge der schrittweisen ordnungsrechtlichen Abschaltungen von Kohlemeilern verbleiben, ihre Erzeugung in jenen Zeiten drosseln, in denen genug Wind- und Solarstrom zur Verfügung steht. Ansonsten laufen viele Meiler weiter beinah Volllast, was das Erfüllen der Klima-Ziele des Pariser-Klimaabkommens unmöglich machen wird. Zweitens müssen die Erneuerbaren weiterhin und kostenorientiert ihre Differenzkosten zu den Börsenpreisen erstattet und einen Einspeisevorrang garantiert bekommen.
Im Gegensatz zu CO2-Preisen im Energiesektor - als Ergänzung zum ordnungsrechtlichen Kohleausstieg - lehnt die Fraktion DIE LINKE das nationale Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ab, wie es die Koalition mit Verabschiedung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) mit Wirkung ab Januar 2021 eingeführt hat. Mehr dazu unter dem Stichwort Emissionshandel (national).
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