Ein Teilnehmer der Demonstration »Freiheit statt Angst« am 7. September 2013 in Berlin trägt ein Schild mit der Aufschrift »Geh heim Dienst« / Foto: flickr.com/arbyter_org
Durch die couragierten Enthüllungen von Edward Snowden hat die Welt erfahren, dass die Geheimdienste der Five Eyes (Australien, Kanada, Neuseeland, Großbritannien und USA) zusammen mit weiteren Geheimdiensten, darunter der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND), die Digitalisierung dazu nutzen, ein invasives System der totalen Überwachung voranzutreiben. Snowden wurde als erster Zeuge eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages benannt, der von 2014 bis 2017 tätig war und auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE sowie Bündnis 90/Grüne eingesetzt wurde. Snowden selbst allerdings blieb eine Aussage vor dem Ausschuss aufgrund der konzertierten Bemühungen der Bundesregierung und der Ausschussmehrheit der Großen Koalition und entsprechender Gerichtsentscheidungen verwehrt.
Die Beweisaufnahme hat dennoch eine anlasslose und unzulässige Massenüberwachung im Rahmen mehrerer internationaler Geheimdienstoperationen festgestellt, darunter Datenabgriffe durch den BND ohne Rechtsgrundlage in Kooperation mit dem US-Amerikanischen Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) in Frankfurt am Main. Auch deutsche Staatsbürger*innen und Unternehmen waren davon über Jahre betroffen. Direkte Massenüberwachung durch die NSA in Deutschland und darüber hinaus im Ausland von Deutschland aus konnte nicht näher aufgeklärt werden, weil Akten und Zeugen aus Großbritannien und den USA nicht zur Verfügung standen. Der Begriff „Anlasslose Massenüberwachung“ wurde als Folge der Snowden-Enthüllungen geprägt. Er bringt die besondere Qualitt der seit 2013 bekanntgewordenen Überwachungsinfrastruktur zum Ausdruck.