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Mobbing

Themenpapiere der Fraktion

Viele erwerbstätige Menschen leiden unter Mobbing am Arbeitsplatz, was zu schwerwiegenden persönlichen, existenziellen und gesundheitlichen Problemen führen kann. Die Folgen von Mobbing richten aber auch gesamtgesellschaftlich Schaden an - ökonomisch, betrieblich und gesellschaftlich.

Alltagssprachlich ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand fortgesetzt geärgert und schikaniert wird. Dies kann verbal (z.B. Beschimpfung), nonverbal (z.B. Vorenthalten von Informationen) oder physisch (z.B. Verprügeln) geschehen. Die Beteiligten haben unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf die jeweilige Situation. Meist kristallisiert sich im Handlungsverlauf ein Opfer heraus, das aufgrund der ungleichen Machtverteilung Schwierigkeiten hat, sich zu verteidigen. Am Arbeitsplatz wird zwischen Mobbing unterschieden, das von Vorgesetzten bzw. von Mitarbeitern gleicher oder niedrigerer Rangfolge ausgeht.

Gewerkschaften und Forscher*innen berichten, dass manche Unternehmen Mobbing als Strategie verwenden, um schwer kündbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Schwerbehinderte oder Schwangere) zur Kündigung zu bewegen – das wird als Bossing bezeichnet. Arbeitgeber haben dabei kaum spürbare Sanktionen zu befürchten. In vielen Fällen sehen Mobbingopfer als einzigen Ausweg die eigene Kündigung.

Von Seiten der Opfer und des Betriebes können jedoch Maßnahmen ergriffen werden, um Mobbing einzudämmen. Praktiker empfehlen Betroffenen, dem Täter Grenzen zu setzen, soweit es ihnen möglich ist und sie sich in der dazu notwendigen seelischen Verfassung befinden. Es gilt als außerordentlich wichtig, dass das Opfer dem Mobber frühestmöglich ein klares „Stopp!“ signalisiert.

Betroffene sind gut beraten, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen und externe Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dazu benötigen aber gerade nichtkommerzielle Einrichtungen mehr staatliche Unterstützung bei der Erhaltung und dem Ausbau von Beratungsstellen. Hier eröffnet sich einmal mehr ein Betätigungsfeld für öffentlich geförderte Beschäftigung.

Mobbing am Arbeitsplatz ist in Deutschland noch kein Straftatbestand, einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können auch zur Anzeige gebracht werden. Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da die Mobber versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern. Im Falle eines Strafverfahrens werden viele Mobber daher nicht verurteilt und können danach quasi ungestört weitermobben.

 

Die LINKE fordert folgende Maßnahmen:

  • Es braucht eine Legaldefinition des Begriffs Mobbing, damit juristisch gegen diese Form der Ausgrenzung vorgegangen werden kann. Auch auf Ebene der EU-Kommission gibt es bereits Überlegungen, eine Richtlinie gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu schaffen.
  • Zudem müssen Sanktionen gegen Mobbing angemessen und abschreckend sein.
  • Auch bedarf es präventiver Maßnahmen wie einer Anti-Stress-Verordnung.
  • Darüber hinaus müssen auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verhindern, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz, ob von Kollegen oder durch den Arbeitgeber (strategisch veranlasst oder geduldet), gemobbt werden. Wer Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes und dem Absturz in Hartz IV hat, wird sich nicht wehren. Wer keine Hilfe durch einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft hat, ist auf sich allein gestellt. Wer befristet beschäftigt ist, traut sich kaum, den Mund auf zu machen. Gleichzeitig wirken sich steigender Leistungsdruck, Arbeitsverdichtung, prekäre Beschäftigung, neue Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsaufgaben wirken sich auf das Verhalten zwischen Beschäftigten aus. Durch die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie Befristungen oder Leiharbeit entstehen Konkurrenz oder das Gefühl unzureichender Leistung. Auch deswegen setzt sich DIE LINKE für gute Arbeit, gute Löhne und gegen prekäre Beschäftigung sowie Hartz IV ein.

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