In Deutschland verfügt die ärmere Hälfte der Bevölkerung über kein oder nur ein sehr geringes Vermögen. Das reichste Zehntel hält dagegen fast zwei Drittel des Geld- und Sachvermögens und vergrößert seinen Anteil seit Jahren kontinuierlich. Die Zahl der Dollar‐Millionäre in Deutschland stieg von Mitte 2015 bis Mitte 2016 um 44.000 auf rund 1,6 Millionen. Deutschland verzeichnete damit nach Japan und den USA den drittstärksten Zuwachs. Der Club der deutschen Superreichen, die ein Vermögen von mindestens 30 Millionen Dollar zur Verfügung haben, erhöhte sich von 2011 bis 2015 um 3.390 auf 19.375 Mitglieder. Das entspricht einem Anstieg um 21 Prozent. Ihr Vermögen konnten die Superreichen im gleichen Zeitraum sogar um 35 Prozent erhöhen. Es stieg um 690 Milliarden Dollar auf 2.635 Milliarden Dollar. Und das Vermögen der 500 reichsten Deutschen nahm im Zeitraum 2011 bis 2016 von 500 Milliarden Euro auf gut 692 Milliarden Euro und damit um über 38 Prozent zu.
Zur wachsenden Ungleichverteilung des Vermögens hat auch die steuerliche Privilegierung der Reichen beigetragen, nicht zuletzt durch die Aussetzung der Vermögensteuer seit 1997. Kaum ein Land erzielt bei den vermögensbezogenen Steuern (Grund-, Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungs- sowie Vermögensverkehrssteuern) so geringe Einnahmen wie Deutschland. Der Anteil dieser Steuern am Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2014 knapp ein Prozent. Damit erreichte Deutschland im OECD-Vergleich gerade einmal ein gutes Drittel des gewichteten Durchschnitts von 2,6 Prozent. Das entsprach Platz 27 innerhalb der 34 OECD-Mitgliedstaaten.
Die hohe Konzentration der Vermögen erfordert und ermöglicht es, durch die Erhebung einer Vermögensteuer hohe Einnahmen zu erzielen und zugleich der Einkommens- und Vermögenskonzentration entgegenzuwirken. Aber für CDU/CSU, FDP und AfD ist eine Besteuerung des Vermögens der Reichen und Superreichen tabu. SPD und Grüne wollen, wenn überhaupt, deren Vermögen lediglich mit Samthandschuhen antasten. Die Fraktion DIE LINKE dagegen fordert die Wiedereinführung der Vermögensteuer, und zwar in der Form der Millionärsteuer. Sie soll gezielt Vermögensmillionäre treffen. Dies wird durch einen Freibetrag von einer Million Euro auf das private Vermögen erreicht; wer weniger hat, zahlt keine Steuer. Steuerpflichtig ist das Nettovermögen, also der Teil des Vermögens der nach Abzug der darauf lastenden Schulden übrig bleibt. Damit ist zugleich gewährleistet, dass beispielsweise das selbstgenutzte Eigenheim von der Steuer befreit bleibt. Für betrieblich notwendiges Nettovermögen gilt ein Freibetrag von bis zu fünf Millionen Euro. Der Teil des Nettovermögens, der oberhalb des jeweiligen Freibetrags liegt, soll mit fünf Prozent besteuert werden.
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