In der Bundesrepublik leben fast 13 Millionen Menschen mit anerkannten körperlichen, seelischen, geistigen und/oder Sinnesbehinderungen. Das gesellschaftliche Klima und bestehende Barrieren sondern alle aus, die einer gesetzten „Normalität“ nicht entsprechen. Das beginnt bei der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen, die kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Menschen mit Behinderungen sind überproportional oft erwerbslos, von Sozialhilfe abhängig und in Heimen untergebracht. Sie sind erheblich stärker von Armut bedroht und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird ihnen erschwert. Öffentliche Verkehrsmittel, Einrichtungen, Arztpraxen oder Behörden sind für sie wegen mangelnder Barrierefreiheit nur eingeschränkt nutzbar.
Inklusion- und Teilhabepolitik muss ressortübergreifend als menschenrechtliche Aufgabe gestaltet werden. Das Völkerrecht gibt die Richtung mit der im Dezember 2006 verabschiedeten und seit dem 26. März 2009 in der BRD rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) längst vor. Sie fordert, Behinderungsfragen in alle Politik- und Gesellschaftsbereiche einzubinden.
Die konsequente Umsetzung der UN-BRK verläuft aber nur schleppend. Im Nationalen Aktionsplan werden weiterhin zu viele Prüfaufträge aufgeführt. Besser wären konkrete Vorhabenplanungen mit der Zuweisung entsprechender finanzieller Mittel.
Viele Gesetzesvorhaben werden oft viel zu schnell und ohne wirksame Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen durchgeführt. Die ungenügende und völlig inakzeptable Partizipation bei Vorhaben zieht sich leider durch die gesamte Wahlperiode und setzt sich leider bei der neuen Ampel-Regierungskoalition fort.
Das von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossene Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt zwar einige Verbesserungen, beispielsweise bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen (insbesondere der Angehörigen) und die Einführung des Budgets für Arbeit. Aber mit dem BTHG werden auch wieder neue Probleme geschaffen und alte Probleme zementiert. Dazu gehören unter anderem das Festhalten an Einkommens-/Vermögensanrechnungen der Leistungsberechtigten sowie an Kostenvorbehalten, die Ermöglichung von Zumutbarkeitsprüfungen und die Einführung gemeinschaftlicher Leistungserbringung (sog. Zwangspooling). Damit wird das Selbstbestimmungsrecht gemäß der UN-BRK stark eingeschränkt. Aber Menschenrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Selbstbestimmung ist als dominierendes Prinzip einklagbar in der Behindertenpolitik zu verankern. Chancengerechtigkeit soll hergestellt und Barrieren – auch in den Köpfen – müssen abgebaut werden. Das Prinzip der barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche ist eine unabdingbare Grundlage für gleiche Teilhabe und fördert den solidarischen Zusammenhalt.
Die Fraktion DIE LINKE fordert:
- Eine Überprüfung aller Gesetze und Verordnungen, ob diese der UN-BRK entsprechen und bei Bedarf entsprechende Änderungen dieser.
- Die Erarbeitung und verbindliche Festschreibung transparenter Kriterien für eine barrierefreie, volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisationen/Verbände zusammen mit diesen.
- Ein menschenrechtskonformes Bundesteilhabegesetz, das seinen Namen auch verdient und keine Kostenvorbehalte (insbesondere in § 104 SGB IX), Einkommens- wie Vermögensanrechnungen und Zumutbarkeitsprüfungen und kein Zwangspooling vorsieht.
- Das Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen für ein selbstbestimmtes Leben in Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit und im Ehrenamt.
- Gute Arbeit und Einkommen, von denen man leben kann, auch für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte.
- Die Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozent und die deutliche sowie spürbare Anhebung der Ausgleichsabgabe, insbesondere für Arbeitgeber:innen, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Alle Regelungen müssen beseitigt werden, mit denen die Zahlung der Ausgleichsabgabe verringert werden kann. Die Mittel dieser dürfen nur für die Schaffung und Sicherung inklusiver Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht mehr für institutionelle Förderungen verwendet werden.
- Die Verbesserung der Stellung von Menschen mit schweren sog. geistigen und Mehrfachbehinderungen, psychischen Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen.
- „Eine Schule für Alle!“ - inklusive Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in allen Entwicklungsphasen; die entsprechende Qualifizierung des Personals und Ausstattung der Einrichtungen.
- Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen durch Umsetzung des „Design für Alle“ bzw. „Nutzen-für-alle-Konzepts“, das bedeutet von Planungen für Barrierefreiheit in allen Bereichen und die Beseitigung bestehender Barrieren.
- Ein umfassendes und wirkungsvolleres Antidiskriminierungsgesetz sowie menschenrechtskonforme Behindertengleichstellungsgesetze gemäß der UN-BRK.