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Leiharbeit

Themenpapiere der Fraktion

Inzwischen gehört Leiharbeit in vielen Branchen fest zum Geschäftsmodell, denn sie ist flexibel einsetzbar und billiger. Im März 2022 gab es rund 822.000 Leiharbeitskräfte, davon waren rund 653.000 sozialversicherungspflichtig vollzeit- und 128.000 teilzeitbeschäftigt und 40.000 in Minijobs.

Vollzeitbeschäftigte Leiharbeitende verdienten 2021 ein mittleres Bruttomonatsentgelt (Median) in Höhe von 2.083 Euro, während das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Nicht-Leiharbeitnehmenden bei 3.555 Euro lag. Das ist eine Differenz von fast 1.500 Euro – jeden Monat! So arbeiten fast zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitenden in Vollzeit unterhalb der Niedriglohnschwelle. Ganz besonders trifft das Beschäftigte unter 25 Jahren und ausländische Beschäftigte.

Daran ändern auch die 2017 mit der AÜG-Novelle eingeführten Regelungen zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeitsbranche wenig. Die gesetzliche Regelung des Equal Pay greift zwar grundsätzlich ab dem ersten Einsatztag, allerdings sind per Tarifvertrag Ausnahmeregelungen bis zu neun Monaten erlaubt, wobei für 75 Prozent der Leiharbeitenden das Leiharbeitsverhältnis jedoch bereits nach maximal neun Monaten endete. Per Branchenzuschlagstarifvertrag kann im Übrigen selbst diese Regelung weiter auf 15 Monate ausgeweitet werden. Das gleiche gilt für die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten: Sie kann ebenso per Tarifvertrag überschritten werden und ist darüber hinaus an den einzelnen Arbeitnehmenden gebunden und nicht an den Arbeitsplatz. Damit legitimiert das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz den dauerhaften Einsatz im Entleihbetrieb - entgegen der EU-Richtlinie zu Leiharbeit, die diese Beschäftigungsform nur als vorübergehendes Instrument zulässt.

Für die Menschen in Leiharbeit bedeutet das, dass individuelle und familiäre Zukunftsplanung erschwert wird, weil sie heute hier und morgen dort eingesetzt werden können. Sie genießen keinen Kündigungsschutz im Einsatzbetrieb und haben nur wenige Mitbestimmungsrechte. Sie sind de facto Beschäftigte zweiter Klasse im Betrieb.

Darüber hinaus belegen die Zahlen, dass Leiharbeit keine Brücke in den Ersten Arbeitsmarkt ist: 2021 hatten lediglich rund ein Drittel der vormaligen Leiharbeitskräfte 90 Tage nach Beendigung des Leiharbeitsverhältnisses eine sozialversicherungspflichtige Stelle außerhalb der Leiharbeit, ebenfalls ein Drittel war ohne Beschäftigung, knapp ein Viertel war weiterhin Leiharbeitskraft. Ganz im Gegenteil trägt Leiharbeit dazu bei, erworbene Qualifikationen zu entwerten: Fast die Hälfte der Leiharbeitskräfte mit einem beruflichen oder akademischen Abschluss arbeitet unterhalb ihrer formalen Qualifikation und verrichtet Helfer- und Anlerntätigkeiten. Das erschwert den Übergang in eine sichere und besser bezahlte Beschäftigung.

Um die mit der Leiharbeit einhergehende Spaltung von Belegschaften zu verhindern, die das traditionelle Fundament aller betrieblichen und gewerkschaftlichen Organisation untergräbt und die betriebliche Mitbestimmung erschwert, fordert DIE LINKE als Sofortmaßnahme, dass Beschäftigte in der Leiharbeit ihren festangestellten Kolleginnen und Kollegen im Einsatzbetrieb vom ersten Tag an gleichgestellt werden.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Leiharbeit so bald wie möglich verboten wird. Sofort sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen ab dem ersten Einsatztag in einem entleihenden Unternehmen den gleichen Lohn erhalten. Außerdem erhalten sie zusätzlich eine Flexibilitätsprämie von zehn Prozent.
  • Begrenzung der Leiharbeit und der Überlassungshöchstdauer: die dauerhafte Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitskräften wird verboten; nur bei Vorliegen eines vorübergehenden Bedarfs darf ein Arbeitsplatz für maximal drei Monate mit einer Leiharbeitskraft besetzt werden;
  • Ausweitung der Mitbestimmung: der Betriebsrat erhält ein zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Einsatz, der Ausgestaltung und der Einschränkung von Leiharbeit.