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Lebenspartnerschaft, Eingetragene

Themenpapiere der Fraktion

Die eingetragene Lebenspartnerschaft oder Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wurde 2001 vom Deutschen Bundestag beschlossen und war ein Übergangsgesetz. Das Gesetz ermöglichte Lesben und Schwule eine Partnerschaft rechtlich/staatlich anerkennen zu lassen. Es war ein Sondergesetz nur für Lesben und Schwule. Obwohl es in über 100 Gesetze eingriff, war das Gesetz mit vielen Pflichten aber deutlich weniger Rechten, als das Rechtsinstitut der Ehe ausgestattet. Insbesondere CDU/CSU, aber auch Teile der SPD und FDP wollten Lesben und Schwulen keine vollständig gleichen Rechte geben. Die Quellpartei der LINKEN, die PDS, kritisierte das Gesetz, weil es ein Sondergesetz war und weil es eben keine vollständige Gleichstellung bedeutete.

Trotzdem muss Mensch anerkennen, dass es eine rechtliche und gesellschaftliche Debatte bewirkte, ein Tür öffnete, queere Menschen gleichzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hat ab 2009 in ständiger Rechtsprechung das LPartG der Ehe gleichgestellt und zum Schluss (fasst schon etwas genervt) angedeutet, ob es nicht leichter sei, die Ehe zu öffnen. Viele Staaten der Erde gingen diesen Schritt bereits zuvor. Die Welt hat sich verändert und Lesben und Schwule wurden zunehmend als gleiche Menschen akzeptiert. Zum Ende der 18. Legislaturperiode, im Sommer 2017 wurde dann endlich die Ehe geöffnet und das Übergangsgesetz hatte seine Pflicht erfüllt.

DIE LINKE setzte sich in vielen parlamentarischen Initiativen für die Ehe für Alle ein. DIE LINKE verfolgt das Ziel, queere Menschen in allen rechtlichen und gesellschaftlichen Bereichen vollständig gleichzustellen.


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