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Krankenhäuser

Themenpapiere der Fraktion

In der Krankenhauspolitik läuft vieles schief! Zu wenig Personal in der Krankenhauspflege und in anderen Berufen. Folge sind Überlastungen der Beschäftigten und eine schlechtere Versorgung als möglich wäre. Dabei hat die Wissenschaft gezeigt: Wenn mehr Pflegekräfte auf einen Patienten oder eine Patientin kommen, dann sinkt die Zahl der Todesfälle und Komplikationen sowohl vor als auch nach der Entlassung. Um auf das Niveau eines niedrigen europäischen Durchschnitts bei der Personalausstattung zu kommen, brauchen wir in Deutschland 100.000 neue Pflegefachkräfte – in Vollzeit!

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz mussten Koalition und Bundesregierung mit Wirkung für 2019 nun erstmals den jahrelangen Protesten der Beschäftigten nachgeben, die wir gerne im Parlament unterstützt haben. Damit ist noch lange nicht alles gut in den Krankenhäusern, aber ein Anfang ist gemacht. In dem Gesetz sind einige unserer Forderungen aufgenommen worden. So wird nun die Krankenhauspflege vollständig von den Krankenkassen bezahlt; sie ist raus aus den Fallpauschalen (DRGs). Auch künftige Lohnsteigerungen werden vollständig refinanziert. Zwei große Haken gibt es allerdings: Erstens gilt dies alles nur für die Krankenhauspflege und nicht für die vielen anderen Berufe in den Krankenhäusern. Diese Berufe müssen nun noch verstärkt in ihren Bereichen Einsparungen im Sinne der Ökonomisierung der Krankenhäuser befürchten. Zweitens ist in dem Gesetz bereits angelegt, dass in den nächsten Jahren wieder ein an die Fallpauschalen angelehntes System in Kraft treten könnte. Und dennoch: Das Gesetz hat gezeigt, dass man mit viel Druck die Tür einen Spalt öffnen kann. Das sollte für alle Beteiligten eine Ermutigung sein, weiterhin Druck zu machen.

Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0), die ver.di und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gemeinsam mit dem Pflegerat entwickelt haben, ist die nächste große Baustelle. Hierzu gibt es nun zwar ein Gesetz, aber die Art der Umsetzung steht in den Sternen. Dazu muss das Gesundheitsministerium eine Verordnung erlassen, der das Finanzministerium zustimmen muss. Damit da etwas halbwegs Gutes rauskommt, sind noch viele Proteste notwendig. Spätestens in der Pandemie hat sich für alle sichtbar gezeigt: Die Finanzierung der Krankenhäuser über DRGs ist am Ende. Diverse kostspielige Rettungspakete mussten geschnürt werden, weil die Krankenhäuser aufgrund strenger Hygiene-Notwendigkeiten und wegbleibender Patient:innen weniger „Fälle gemacht“ und damit weniger Erlös erwirtschaftet haben.

Und dennoch stehen mehr Krankenhäuser als vor der Pandemie betriebswirtschaftlich am Abgrund, während andere wiederum ordentlich Profit machen. Dabei wäre die Lösung naheliegend: Krankenhäuser erhalten ihre bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten erstattet – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine solche Finanzierung, die sich konsequent am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten, nicht an ökonomischen Zielen ausrichtet, würde drei Probleme lösen: Mit Krankenhausleistungen wäre kein Gewinn auf Kosten der Beitragszahlenden möglich. Zweitens würden Krankenhäuser nicht unverschuldet in die roten Zahlen kommen. Drittens würden medizinische und pflegerische Einschätzungen die Therapie leiten und nicht wirtschaftliche Erwägungen.

Eine Abkehr von den Fallpauschalen wollen die anderen Parteien jedoch nicht. Die Ampel, aber auch die Union, setzen weiter auf Wettbewerb und lassen die Fallpauschalen im Kern unangetastet. Statt einer bedarfsgerechten Finanzierung setzt die Regierung weiter auf den Markt. DIE LINKE setzt sich für eine öffentlich organisierte, angemessen finanzierte und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (vgl. Antrag: Systemwechsel im Krankenhaus – Gemeinwohl statt Kostendruck und Profite) ein. Die Krankenkassen haben den Betrieb angemessen zu sichern. Die Länder müssen in die Lage versetzt werden, eine flächendeckende Krankenhausinfrastruktur zu sichern und für Neuanschaffungen, An- und Umbauten sowie Modernisierungen die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die mangelhafte Finanzierung der Investitionskosten liegt nicht in erster Linie am Willen der Länder, sondern an deren fehlenden Mitteln, die sie zum Sparen zwingen. DIE LINKE will dieses Problem mit einer Steuerpolitik zugunsten der Länder und Kommunen lösen, sowie eine Beteiligung des Bundes an den notwendigen Investitionskosten erreichen. Wenn der Bund den Ländern für jeden zusätzlich investierten Euro einen Euro obendrauf legen würde, wäre die Bereitschaft der Länder sicherlich deutlich höher. Das gilt auch für die dringend notwendige energetische Sanierung.

Es ist Zeit für eine solide und verlässliche Krankenhauspolitik:

  • Von den Krankenhäusern muss der Druck genommen werden, mit möglichst wenig Beschäftigten möglichst viele Patientinnen und Patienten in möglichst kurzer Zeit zu behandeln. Denn dieser Druck führt zu schlechten Arbeitsbedingungen, zu Stellenkürzungen und Ausgliederungen. Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, müssen Krankenhäuser bedarfsgerecht und kostendeckend finanziert werden. In den vergangenen Jahren ist ein Investitionsstau in einer Größenordnung von 50 Milliarden Euro entstanden, da die Bundesländer zu wenig investiert haben. Dieser Stau kann mittelfristig nicht allein von den Bundesländern behoben werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, dass sich der Bund als Anreiz an zukünftigen Mehraufwendungen der Länder zu 50 Prozent beteiligt. Mit einer jährlichen Finanzhilfe von 2,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln kann der heute bestehende Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern in den kommenden zehn Jahren abgebaut werden. Länder und Kommunen müssen durch eine geänderte Steuer- und Umverteilungspolitik handlungsfähig gemacht werden, damit sie ihren Aufgaben bei der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen und -ausstattung nachkommen können.
  • Die Rahmenbedingungen müssen wieder die professionelle Berufsethik der Beschäftigten und nicht betriebswirtschaftliche Erwägungen des Krankenhauses berücksichtigen und fördern.
  • Für die Pflege sowie alle anderen Berufe muss genügend Personal eingesetzt werden. Nach den Änderungen im Pflegepersonalstärkungsgesetz brauchen wir eine verbindliche, bundesweit einheitliche Personalbemessung in Kliniken und in Reha-Einrichtungen. Kurzfristig bedeutet das die Einführung einer echten PPR 2.0 – ohne Verwässerungen aus dem Finanzministerium. Es muss das klare Signal an die Gesellschaft gehen, dass sich die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern verbessern. Sonst werden wir es nicht schaffen, genügend Personal zu finden.