Zum Hauptinhalt springen

KPD-Verbot

Themenpapiere der Fraktion

 

Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 hatte verheerende Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung Westdeutschlands. Damit wurde praktisch die gesamte politische Betätigung der links von der Sozialdemokratie stehenden Opposition und ihrer Bündnispartner kriminalisiert und für lange Jahre aus dem öffentlichen Willensbildungsprozess ausgeschaltet. Mit Hilfe einer Gesinnungsjustiz wurde allerdings nicht nur die demokratische Entwicklung der jungen Bundesrepublik massiv beschädigt. Mit dem Verbot, in dessen Folge im großen Umfang Ermittlungen, Verhaftungen und Verurteilungen gegen tatsächliche oder vermeintliche Kommunisten erfolgten, feierte der staatliche Antikommunismus im Zuge des Kalten Krieges seine Auferstehung. Insbesondere alte Nazis, die bereits Anfang der fünfziger Jahre in die Behörden im Allgemeinen und in den bundesdeutschen Justiz- und Polizeiapparat im Speziellen zurückgeströmt waren, leiteten mit Hilfe eines politischen Strafrechts 125.000 staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ein, die zur Verurteilung von rund 7.000 Personen führten. Rund eine halbe Million Menschen wurden direkt oder indirekt getroffen. Kommunisten, die wegen Widerstands gegen das NS-Regime im Konzentrationslager oder in den Fängen der Gestapo litten, wurden ihre Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz entzogen, viele verloren ihre Arbeit.

Doch weder in der gesellschaftlichen Debatte noch im offiziellen Gedenken der Bundesrepublik spielen die Folgen des fanatischen Anti-Kommunismus der 50er und 60er Jahre eine Rolle. Es ist deshalb jetzt an der Zeit die nach wie vor bestehenden Leerstellen zu füllen und die Geschichte des Kalten Krieges umfassend aufzuarbeiten. Bundesregierung und Bundestag täten gut daran, das Unrecht offiziell anzuerkennen, sich bei den Opfern zu entschuldigen und sie zu rehabilitieren.