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Grundrechte

Themenpapiere der Fraktion

Grundrechte sind grundlegende, individuelle Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden. Sie binden die Gesetzgebung durch den Bundestag und die staatlichen Behörden bei der Ausführung der Gesetze. Sie begrenzen die Macht des Staates gegenüber der und dem Einzelnen. Grundrechte wirken also vor allem als Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat, gelten aber auch im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger untereinander. Aus den Grundrechten folgen zusätzlich auch Pflichten des Staates und begrenzte Teilhaberechte der Einzelnen an den Leistungen des Staates.

Zu den Grundrechten gehören:

  • die Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1 GG)
  • das Recht auf Leben und Freiheit der Person (Art.2 GG)
  • die Gleichheit vor dem Gesetz (Art.3 GG)
  • die Glaubens- und Gewissensfreiheit, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 GG)
  • die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Kunstfreiheit (Art.5 GG)
  • der Schutz von Ehe und Familie, die Gleichstellung unehelicher Kinder (Art.6 GG)
  • die Versammlungsfreiheit (Art.8 GG)
  • die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG)
  • das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art.10 GG)
  • die Freizügigkeit (Art.11 GG)
  • Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
  • die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG)
  • die Gewährleistung des Eigentums in den Grenzen des Allgemeinwohls (Art.14 GG), mit der Möglichkeit der Enteignung (Art.14 Abs.3 GG) und der Sozialisierung (Art.15 GG)
  • der Schutz der Staatsangehörigkeit (Verbot der Ausbürgerung und Auslieferung) und das Recht auf politisches Asyl (Art. 16a GG)
  • das Petitionsrecht (Art.17 GG)

Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik als „demokratischen und sozialen“ Staat. Sämtliche sozialen Rechte, die in den Verfassungen der Bundesländer vorgesehen sind, sind aber nicht in das Grundgesetz eingegangen. Auch fehlt eine konkrete Regelung zur direkten Demokratie. Deshalb fordert DIE LINKE die Ergänzung des Grundgesetzes in folgenden Bereichen:

  • Die Einführung von direkter Demokratie in Form der dreistufigen Gesetzgebung: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Die Bevölkerung soll nicht nur bei Wahlen, sondern direkt Einfluss auf die Gesetzgebung und die Ausrichtung der Politik nehmen können.
  • Die Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz. Arbeitslosigkeit, Armut und Obdachlosigkeit sind für uns mit der Menschenwürde unvereinbar und müssen beseitigt werden, im Einzelnen:
    • das Recht auf frei gewählte oder angenommene Arbeit;
    • das Recht auf soziale Sicherheit;
    • das Recht auf Bildung;
    • das Recht auf eine angemessene Wohnung und die Versorgung mit Wasser und Energie;
    • das Recht auf gesundheitliche Leistungen;
    • das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, gewaltfreie Erziehung und besonderen Schutz und
    • das umfassende Streikrecht, u. a. das Recht auf politischen Streik
  • die Aufnahme weiterer Diskriminierungsverbote ins Grundgesetz: Eine Diskriminierung wegen der „sexuellen Identität“ soll ausdrücklich verboten werden und daher in den speziellen Gleichbehandlungsgrundsatz aufgenommen werden. Der Artikel 3 Abs.3 GG soll darüber hinaus auch die Diskriminierung wegen der „genetischen Disposition“ und des „Alters“ verhindern. Statt der Diskriminierung aufgrund „der Rasse“ fordern wir, eindeutiger „rassistische Diskriminierung“ grundgesetzlich zu unterbinden.
  • Die Aufnahme von Kinderrechten auf Förderung, Schutz und Beteiligung in das Grundgesetz sind für DIE LINKEN wichtig. Kinder sind keine Objekte des Elternwillens, oberster Grundsatz aller Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss das Kindeswohl sein. Dies gebietet die Menschenwürde, die die Ausgestaltung der Kinderrechte im Grundgesetz vorgibt.