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Gewerbesteuer

Themenpapiere der Fraktion

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und die größte Einnahmequelle der Kommunen. Mehr als 40 Prozent des gesamten Steueraufkommens der Gemeinden entfallen auf sie (im Jahr 2016 über 45,7 Milliarden Euro). Rund 20 Prozent des Gewerbesteueraufkommens müssen die Gemeinden allerdings an Bund und Länder abführen.

Wie alle Gemeindesteuern dient sie der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und öffentlicher Dienstleistungen (z.B. Kindertageseinrichtungen, örtliche Infrastruktur, Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung). Die Gewerbesteuer ist von allen Gewerbebetrieben zu entrichten. Jede Gemeinde hat das Recht, ihren Gewerbesteuersatz selbständig festzulegen.

Seit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer im Jahr 1998 ist die wichtigste Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer der Gewinn des Gewerbebetriebs. Dies hat zur Folge, dass prosperierende Regionen weit mehr Gewerbesteuereinnahmen pro Einwohner verzeichnen als Gemeinden, die mit hoher Arbeitslosigkeit und Firmenpleiten zu kämpfen haben. Diese ungleiche Verteilung lässt sich insbesondere zwischen den west- und ostdeutschen Gemeinden beobachten.

Gleichzeitig ist die Gewerbesteuer stark von der konjunkturellen Lage abhängig. Im Krisenjahr 2009 erbrachte sie Bund, Ländern und Kommunen knapp 32,4 Milliarden Euro, im Jahr 2011 waren es dagegen 40,4 Milliarden. Hier zeigt sich deutlich das Problem der Gewerbesteuer: In Krisenzeiten werden die Gemeinden durch die steigenden Kosten der Arbeitslosigkeit belastet. Parallel führt die Abhängigkeit der Gewerbesteuer vom Gewinn der Unternehmen zu stark rückläufigen Einnahmen bei den Gemeinden.

DIE LINKE tritt ein für die Beseitigung dieser Schwächen und will die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln. Ziel ist, die Einnahmen der Gemeinden zu erhöhen und diese verlässlicher – d.h. von der konjunkturellen Lage unabhängiger – zu gestalten. Hierzu ist die Bemessungsgrundlage zu verbreitern: Alle unternehmerisch Tätigen sollen in die Gewerbesteuer einbezogen werden, auch sog. freie Berufe wie Steuerberater oder Architekten, die bislang von der Zahlung der Gewerbesteuer ausgenommen sind. Kleine Gewerbebetriebe und Freiberufler sollen steuerlich entlastet werden können. Anderseits sollen Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren in voller Höhe bei der Ermittlung der Steuerbasis berücksichtigt werden. 


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