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Gentrifizierung

Themenpapiere der Fraktion

Gentrifizierung (von engl. „gentrification“) beschreibt eine Veränderung von Stadtteilen, bei der angestammte Haushalte mit eher niedrigen Einkommen durch einkommensstärkere Haushalte verdrängt werden. Dabei ändert sich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ebenso wie das kulturelle Image von Stadtteilen.

Oft wird Gentrifizierung als ein Prozess beschrieben, in dem Studierende, Künstlerinnen und Künstler und Kreative als „Pioniere“ in ein Viertel ziehen, dort durch ihre Anwesenheit und Aktivitäten einen Imagewandel bewirken. Dadurch würde der Stadtteil aufgewertet und für einkommensstärkere Bewohnerinnen und Bewohner attraktiv. Darauf reagiere schließlich auch die Immobilienwirtschaft – mit der Folge steigender Mieten, der Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie der Verdrängung von einkommensarmen Mieter:innen, kleiner Läden und Gewerbe.

Tatsächlich bezeichnet diese kulturelle Aufwertung jedoch nur eine Folge, nicht aber die Ursache von Gentrifizierung. Denn hinter der Gentrifizierung steht eine immobilienwirtschaftliche Dynamik, die auf der sogenannten Ertragslücke zwischen niedrigen Mieten im Wohnungsbestand und der Spekulation darauf beruht, nach Auszug der angestammten Mieterinnen und Mieter bei einer Wiedervermietung deutlich höhere Mieten erzielen zu können. Der Austausch der Wohnbevölkerung ist deshalb kein Nebeneffekt, sondern Ziel dieser Dynamik. Die Gentrifizierung von Nachbarschaften ist Bedingung und zugleich Ergebnis einer zunehmenden Immobilienspekulation.

Je größer die Ertragslücke zwischen Bestands- und Angebotsmiete, desto größer ist der Anreiz für Vermieterinnen und Vermieter, durch Mietsteigerungen und verschiedene Strategien der Verdrängung – Luxusmodernisierungen, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Entmietungen durch Kündigung bis hin zur Räumung oder auch Leerstände und Zweckentfremdung als Ferienwohnung – einen Mieter:innenwechsel voranzutreiben. Die so verdrängten Mieter:innen finden dann oft in ihren Nachbarschaften keinen Wohnraum mehr und werden aus ihren angestammten Vierteln verdrängt.

Um Gentrifizierung zu bekämpfen, Verdrängung zu verhindern und eine Spaltung in reiche Innenstädte auf der einen und verarmte Stadtrandsiedlungen auf der anderen Seite zu verhindern, braucht es einen Paradigmenwechsel zugunsten einer sozialen Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik, die das Recht auf Wohnen und das Recht auf Stadt für alle Menschen gewährleistet.

DIE LINKE im Bundestag setzt sich dafür ein:

  • Um die Explosion von Mietpreisen zu stoppen, wollen wir einen bundesweiten Mietendeckel nach Berliner Vorbild einführen, der die Mieten einfriert, lokale Mietobergrenzen ermöglicht und überhöhte Mieten auf ein bezahlbares Niveau absenkt.
  • Darüber hinaus wollen wir ein soziales Gewerbemietrecht einführen, um Kleingewerbetreibende vor Mieterhöhungen und Kündigungen zu schützen.
  • Wir wollen den sozialen Wohnungsbau retten, indem wir ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild auflegen, mit dem jährlich 250.000 Sozialwohnungen und 130.000 Wohnungen im kommunalen und genossenschaftlichen Besitz entstehen können.
  • Wir wollen die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern stoppen, indem wir die Modernisierungsumlage abschaffen, um mit öffentlicher Förderung und verbindlichen Sanierungsplänen den Klimaschutz ohne Warmmietenerhöhung auf den Weg bringen (energetische Gebäudesanierung), Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnung in angespannten Wohnungsmärkten verbieten und den spekulativen Leerstand und die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung stoppen.
  • Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit wollen wir verbieten. Das Recht auf Wohnen gehört ins Grundgesetz.
  • Um Immobilienspekulation zu verhindern wollen wir ein Anti-Spekulationsgesetz auf den Weg bringen, mit dem spekulative Immobilien- und Grundstücksgeschäfte effektiv reguliert, leistungslose Gewinne aus Bodeneigentum abgeschöpft, spekulative Leerstände verhindert und das Verfallenlassen von Wohnungen unterbunden wird.
  • Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, den Milieuschutz einfacher und gestärkt anwenden zu können. Kommunen sollen bei der Prüfung und Festlegung der Gebiete unterstützt und die kommunale Wohnungsaufsicht soll personell gestärkt werden. Das kommunale Vorkaufsrecht muss flächendeckend und zu einem am Ertragswert ausgerichteten Kaufpreis ausgeübt werden können.

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