Genossenschaften sind im Vergleich zu Kapitalgesellschaften besondere Unternehmensformen. Die Mitglieder einer Genossenschaft haben im Grundsatz unabhängig von der Höhe der Beteiligung das gleiche Stimmrecht, um über die Tätigkeiten ihres Unternehmens zu entscheiden. Der gesetzlich festgeschriebene Zweck von Genossenschaften besteht nicht in der Erzielung eines möglichst hohen Gewinns, sondern in der Förderung der Genossenschaftsmitglieder.
Diese Förderung kann ganz unterschiedlich aussehen: Bei Produktivgenossenschaften besteht die Förderung im Erhalt der Arbeitsplätze und in der Sicherung des Lebensunterhalts der Genossinnen und Genossen. Bei Wohnungsbaugenossenschaften besteht der Förderzweck darin, den Mitgliedern angemessenen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Konsumgenossenschaften dienen der günstigen oder wohnortnahen Versorgung, Energiegenossenschaften der Versorgung mit Strom aus regenerativen Energiequellen. Ihrem Ursprung nach sind Genossenschaften solidarische Selbsthilfeorganisationen.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt den ursprünglichen Genossenschaftsgedanken. Mit der demokratischen Selbstverwaltung nach dem Prinzip „Ein Mitglied – eine Stimme“ und der Förderung der Mitglieder in ihrer Eigenschaft als ArbeitnehmerInnen, Mieter oder KonsumentInnen sind Genossenschaften eine demokratische Alternative zu vorrangig an maximaler Rendite orientierten Geschäftsmodellen und weisen über den Kapitalismus hinaus. Auch wenn Genossenschaften in der Praxis nicht immer nach den originären Grundsätzen funktionieren, unterstützt DIE LINKE den Erhalt und die Neugründung von Genossenschaften.
Die Reform des Genossenschaftsgesetzes von 2006 enthielt einige begrüßenswerte Änderungen, ermöglichte beispielsweise die Gründung von Genossenschaften im Kulturbereich. Jedoch wurde mit dem Gesetz eine weitere Angleichung der genossenschaftlichen Rechtsform an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) vorangetrieben. Genossenschaften wurden für investierende Mitglieder geöffnet, und einzelne Mitglieder können jetzt verstärkt mehrere Stimmrechte auf sich vereinen. Das Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“ wird damit ausgehöhlt. Das lehnt DIE LINKE ab.
Genossenschaften müssen Mitglied eines Prüfverbandes sein und ihre Geschäftsführung regelmäßig prüfen lassen. Für kleine Genossenschaften, wie der Nahversorgung dienende Dorfläden, sind diese Kosten kaum zu stemmen. DIE LINKE will daher Kleinstgenossenschaften von der Prüfpflicht befreien.
Zwar nahm in den vergangenen Jahren die Zahl der Genossenschaftsgründungen wieder zu. Jedoch sind Genossenschaften nach wie vor gegenüber anderen Unternehmensformen benachteiligt. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb eine Veränderung der Rahmenbedingungen. Die Gründung und der Erhalt von Genossenschaften müssen gefördert, Benachteiligungen beseitigt und die Demokratie in Genossenschaften gestärkt werden.
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