Die Bundesregierung setzt mit ihrer Forschungs- und Innovationspolitik den in den neunziger Jahren begonnenen Trend fort, nach dem auch von öffentlicher Forschung zunehmend Transferleistungen in die Wirtschaft sowie Nützlichkeit verlangt werden. Vor dem Hintergrund klammer öffentlicher Haushalte stehen daher Ausgaben, insbesondere für die nicht anwendungsorientierte Grundlagenforschung unter besonderem Rechtfertigungsdruck. Hinzu kommt der in den europäischen Ländern vollzogene industrielle Strukturwandel - weg von der Massenproduktion hin zu Produkten mit hohem Fertigungsgrad und Wissensanteil; Regierungen richten ihre aktive Industriepolitik an der Entwicklung neuer Schlüsselindustrien aus. Angesichts dieser Entwicklung gerät die Forschungspolitik in Gefahr, auf Wirtschaftsförderung eingeengt zu werden. Die Fraktion DIE LINKE. meint aber: Forschungspolitik muss als ein eigenständiger Politikbereich begriffen werden. Sie muss die Rahmenbedingungen für Forschungstätigkeit berücksichtigen und mitgestalten.
Eine finanzielle und konzeptionelle Kooperation mit der Wirtschaft kann zwar wichtige Impulse für anwendungsorientierte Forschung und die Regionalentwicklung geben. Sie darf aber nicht öffentlich diskutierte und gesetzte Ziele der Wissenschaftsentwicklung ersetzen.
Nur eine unabhängige Forschung kann zukunftsweisende Analysen in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung liefern und sich auch Fragestellungen jenseits ihrer finanziellen Rentabilität annehmen. Wir setzen uns deshalb für einen hohen Anteil grundfinanzierter Forschung ein. Für die themengebundene Förderung wiederum halten wir die Schaffung von qualitativen Leitbildern für notwendig, die die Bewältigung von sozialen und ökologischen Problemen ins Zentrum der Forschung rücken. Hier sollte das Ziel einer Transformation unserer Gesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit im Zentrum der Forschungsförderung stehen.
DIE LINKE fordert, in den Beratungs- und Steuerungsgremien zur Forschungs- und Innovationspolitik den Sachverstand der organisierten gemeinnützigen Zivilgesellschaft gleichberechtigt mit Wirtschaft und institutioneller Wissenschaft einzubeziehen. Forschungsprogramme sollten zukünftig in einem transparenten und partizipativen Prozess entwickelt werden, der neben Expertenwissen auch geeignete, etwa digitale Formen der Mitsprache der Allgemeinheit einbindet. Programme sollen die Prioritätensetzung in angemessener Form darlegen, und im Entwurfsstadium den jeweils zuständigen Fachausschüssen des Bundestages zur Beratung vorgelegt werden.
Die Vergabe von öffentlichen Forschungs- und Innovationsfördermitteln soll mit Hilfe von öffentlich einsehbaren, übersichtlichen und aggregierbaren Daten transparent gemacht werden. Dazu müssen die entsprechenden Datenbanken wie foerderkatalog.de und GEPRIS (DFG) nach dem Prinzip von Open Data erweitert, maschinenlesbar und besser handhabbar gestaltet werden.
Wir fordern, öffentliche und gemeinnützige Träger sowie zivilgesellschaftliche Organisationen als Förderpartner in Verbundprojekten verstärkt einzubeziehen. Zu prüfen ist, inwieweit ein Modell von Forschungs- bzw. Innovationsgutscheinen auf Verwaltungen und den frei-gemeinnützigen Bereich übertragen werden kann, um auch in diesem Bereich den Bedarf an Forschungsdienstleistungen und Innovationimpulsen zu decken.