Durch die Corona-Krise ist klar geworden, dass es einen höheren Flexibilisierungsbedarf im Bereich des Elterngeldes gibt. In solchen Krisensituationen wollen Eltern teilweise ihre Elternzeit pausieren um finanzielle Engpässe besser auszugleichen oder auch um Kolleginnen und Kollegen in dieser Zeit zu unterstützen. Wir fordern bereits seit längerer Zeit, dass es eine bessere und größere Flexibilisierung beim Elterngeld geben soll.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Eltern aufgrund von Lohneinbußen während der Corona-Krise keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Der Zeitraum der Krise muss zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes ausgenommen werden.
Für uns ist klar, dass Eltern, die gerade Elterngeld oder Elterngeld Plus beziehen, eine Möglichkeit erhalten müssen, während einer Krise unbürokratisch und einfach ihre Stelle wieder anzutreten, ohne dadurch Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit zu verlieren. Gerade für Eltern, die in systemrelevanten Berufen wie im Einzelhandel oder im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten, ist dies nun besonders wichtig. Hier muss nun schnell eine Lösung gefunden werden, die bereits rückwirkend ab dem 1. März gilt. Dafür werden wir uns im Bundestag einsetzen.
Das 2007 unter der großen Koalition aus Union und SPD eingeführte Elterngeld sollte einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenverteilung leisten. Es sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit den Vätermonaten einen Anreiz für Väter setzen, sich stärker an der Erziehungsarbeit zu beteiligen. Eltern sollten jeweils 67 Prozent ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens als Elterngeld erhalten, mindestens aber 300 Euro.
Doch seit der Änderung des Elterngeldes 2011 wird dieses auf Transferleistungen, wie z.B. Hartz IV, angerechnet. Das Elterngeld erreicht somit nicht mehr Alleinerziehende und Geringverdienerinnen bzw. -verdiener. Auch mit dem Elterngeld Plus (ab 2015) wurde dieser Mangel nicht behoben, da sich die Verbesserungen vorwiegend auf Elternpaarfamilien beziehen (Partnerschaftsmonate). Für Alleinerziehende bleibt lediglich die Verlängerung des Elterngeldes von 14 auf 28 Monate, wenn sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten.
Außerdem ist das Elterngeld wenig flexibel. Die Mängel des Elterngeldes liegen offen auf dem Tisch:
Der Bezug des Elterngeldes ist auf die ersten Lebensmonate des Kindes begrenzt. Eine intensive Betreuung durch die Eltern ist aber nicht nur am Anfang notwendig, sondern kann zum Beispiel auch zu Beginn der Schulzeit oder bei individuellen Problemen erforderlich sein. Diese Flexibilität sieht das Elterngeldkonzept nicht vor.
Das Elterngeld begünstigt Gutverdienende und benachteiligt Hartz IV-Empfänger/innen, Erwerbslose, Auszubildende, Studierende und Bezieher/innen niedriger Einkommen.
Mit dem Sparpaket 2011 strich die Bundesregierung über 100.000 Familien im Hartz IV-Bezug das Elterngeld. Familien mit mittlerem Einkommen wurde das Elterngeld um durchschnittlich drei Prozent gekürzt, in dem das Elterngeld von 67 Prozent auf 65 Prozent des Nettoeinkommens gekürzt wurde. Ein Durchschnittsverdiener erhält rund 40 Euro weniger Elterngeld pro Monat als 2010.
Alleinerziehende werden beim Elterngeld Plus benachteiligt, da die geforderte Teilzeiterwerbstätigkeitsdauer von 25-30 Wochenstunden viel zu hoch angesetzt ist.
Daher fordert DIE LINKE:
- Den Mindestbetrag beim Elterngeld auf 400 Euro und beim Elterngeld Plus entsprechend auf 200 Euro monatlich angehoben
- Die Anrechnung von Mindest-Elterngeld und Mindest-Elterngeld Plus auf Transferleistungen (wie z.B. Hartz-IV und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) wird zurückgenommen.
- Um die Partnerschaftlichkeit zu fördern, werden jedem Elternteil zwölf Elterngeldmonate eingeräumt, die nicht übertragen werden können. Alleinerziehende erhalten entsprechend Anspruch auf 24 Monate Elterngeld.
- Die Flexibilität für Eltern wird verbessert, indem Elterngeldbezug bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes ermöglicht wird.
- Der Bezug des Partnerschaftsbonus durch Eltern und insbesondere Alleinerziehende muss verbessert werden, indem der Stundenkorridor weiter flexibilisiert und der Bezug bereits ab einem Stundenumfang von 20 Wochenstunden ermöglicht wird.
- Elterngeld soll auch für Pflegeeltern ermöglicht wird.
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