Seit 2007 gilt die gesetzliche Regel, dass zum in Deutschland lebenden Ehegatten nur nachziehen darf, wer zuvor im Ausland mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse nachweisen konnte. Begründet wurde dies mit einer angeblich besseren Integration und dem angeblichen Kampf gegen Zwangsverheiratungen. Beides waren vorgeschobene Argumente: Die deutsche Sprache lässt sich viel leichter in einem Integrationskurs in Deutschland erlernen, d.h. im deutschen Sprachumfeld, mit der Hilfe der hier lebenden Ehegatten und durch alltägliche Anwendungsmöglichkeiten. Von Zwangsverheiratungen wiederum sind auch hier lebende Menschen mit besten Sprachkenntnissen betroffen – zum Schutz der Betroffenen sind deshalb andere Mittel erforderlich, etwa Beratungs- und Unterstützungsangebote und wirksame Aufenthaltsrechte. In Wahrheit sollte durch die Neuregelung der Familiennachzug insgesamt erschwert werden. Vor allem für sozial und bildungsbenachteiligte Menschen stellen die Sprachanforderungen eine mitunter schier unüberwindbare Hürde dar. Viele Paare werden infolge der Regelung gegen ihren Willen Monate und Jahre voneinander getrennt, das Leiden der Betroffenen zeigt sich in zahlreichen tragischen Einzelfällen. Etwa 12.000 Menschen im Jahr bestehen den geforderten Deutsch-Test im Ausland nicht. Das Gesetz ist auch in sich völlig widersprüchlich, denn es gibt zahlreiche Sonderregelungen für bestimmte Länder und Personengruppen, die die vorgegeben Zwecke ad absurdum führen: Eine zu einem in Deutschland lebenden US-Amerikaner oder Franzosen nachziehende türkische Staatsangehörige muss beispielsweise keine Deutschkenntnisse nachweisen, wohl aber, wenn sie zu einem deutschen Staatsangehörigen nachziehen will.
DIE LINKE. hat gegen diese Schikane von Beginn an gekämpft und zahlreiche parlamentarische Anfragen und Initiativen zu diesem Thema eingebracht. Die Sprachhürden sind mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar. Die deutsche Regelung verstieß auch gegen EU-Recht, weil sie keine Ausnahmen für Härtefälle oder Verhältnismäßigkeitsprüfungen vorsah. Zwar wurde infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs eine Härtefallregelung im Gesetz verankert, doch diese wird in der Praxis so restriktiv gehandhabt, dass sie kaum zur Anwendung kommt. Im Interesse der Menschen fordert DIE LINKE. deshalb die Rücknahme dieser menschenrechtswidrigen Schikane von sich liebenden Menschen, die einfach nur zusammen leben wollen. Es muss Schluss sein mit einer Politik, die im Namen der Integration die Rechte der Betroffenen beschneidet.
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