Bei der dritten Option handelt es sich um eine weiter Möglichkeit des Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht. Diese Möglichkeit wurde durch den Gesetzgeber im Dezember 2018 geschaffen, mit der Möglichkeit des Eintrags „divers.“ Dies wurde erst ermöglicht durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom November des vorherigen Jahres.
Die dritte Option im Recht ist ein Novum in der Rechtsgeschichte und macht deutlich, dass es mehr als nur „männlich“ und „weiblich“ gibt. Intergeschlechtliche Menschen kämpfen seit vielen Jahrzehnten darum, dass sie im Recht anerkannt werden. Viele leiden an an ihnen vorgenommen frühkindlichen Operationen, die sie geschlechtlich normieren sollten und vielen von ihnen physische psychische Qualen verursachten. Die rechtliche Anerkennung ist ein wichtiger Schritt und wird noch erhebliche Folgen im gesamten Recht nacht sich ziehen.
Manche Menschen haben nun Angst, dass damit auch ihre Geschlechtlichkeit angegriffen wird. Rechts(extreme) Populisten schüren diese Angst. Doch niemand wird hiermit in seinem Selbstverständnis von Geschlecht angegriffen. Es geht darum Menschen Rechte und vor allem Menschenrechte zu ermöglichen.
Leider ist das Gesetz zur dritten Option sehr mangelhaft, da es restriktiv viele Menschen davon ausschließt. Dieses Gesetz sollte aus Sicht der Bundestagsfraktion DIE LINKE allen Menschen offenstehen.
Die Fraktion DIE LINKE fordert weitergehende Maßnahmen:
- Grundsätzlich, dass alle Menschen frei und ohne Hürde ihren Personenstand und ihren Vornamen frei wählen dürfen.
- eine umfassende Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzung an intergeschlechtlichen Menschen und eine Entschuldigung des Gesetzgebers für das erlittene Leid
- ein Verbot geschlechtsangleichender Operationen vor der Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen
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