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Doppelverbeitragung

Themenpapiere der Fraktion

Das Problem der Doppel- bzw. Mehrfachverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen ist das 2004 in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG), das von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU erarbeitet wurde.

Bis 2003 waren die Auszahlungen bei Kapitalauszahlungen beitragsfrei und Betriebsrenten nur mit dem Arbeitnehmeranteil (also hälftig) beitragspflichtig. Seit Inkrafttreten des GMG müssen alle Bezieher von Kaitalauszahlungen und Betriebsrenten der betrieblichen Altersvorsorge bzw. -versorgung (bAV) den vollen Beitragssatz (also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei einer monatlichen Entrichtung waren diese Beiträge aber schon in der Einzahlphase beitragspflichtig, sodass man in diesen Fällen von einer Dreifachverbeitragung sprechen kann. Für die Betroffenen heißt das: Kürzung ihrer Ansprüche um bis zu 20 Prozent.

Die Bundesregierung ist nach jahrelangem Tiefschlaf nach mehreren Anträgen und wiederholtem Druck von der LINKEN endlich aufgewacht und hat sich im Jahr 2019 zumindest zu einer teilweisen Entlastung durchgerungen. Statt der bereits existierenden Freigrenze wurde ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 164,50 (Stand: 2021) eingeführt. Damit werden die Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten aktuell zwischen 164,50 Euro und rund 329 Euro de facto halbiert. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, vor allem für Menschen mit kleinen Betriebsrenten und Direktversicherungen.

ABER entscheidende Probleme bleiben bestehen: So gilt der Freibetrag zwar für die Kranken-, nicht aber für die Pflegeversicherung. Außerdem muss immer noch der komplette Beitragssatz (also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) von den Versicherten übernommen werden. Der Freibetrag löst das Problem folglich nur zu etwa 20 Prozent, das Problem der Mehrfachverbeitragung bleibt bestehen. Für DIE LINKE ist das Thema daher noch nicht abgeschlossen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert:

  • Die sofortige Beendigung der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung. Wir fordern die volle Beitragspflicht beim Ansparen und Beitragsfreiheit bei der Rentenauszahlung.
  • Die Ausweitung des Freibetrags auch auf den Beitrag zur Pflegeversicherung.
  • Betriebsrentnerinnen, Betriebsrentner und Direktversicherte mit Renten oberhalb des Freibetrags sollen grundsätzlich nur den halben Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen.
  • Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung darf nur einmal anfallen. Wurden auf die Beiträge zu Betriebsrenten bzw. Direktversicherungen bereits Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, muss die Rentenleistung bzw. Kapitalabfindung sozialabgabenfrei sein.
  • Auf Direktversicherungen, die vor 2004 (Inkrafttreten des GMG) abgeschlossen wurden, dürfen gar keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mehr erhoben werden.
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Kapitalauszahlungen auf 240 Monate (sprich: 20 Jahre, verglichen mit zehn Jahren nach geltendem Recht) zu strecken.

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