Im Sommer 2011 wurde von der damaligen Regierung von CDU/CSU und FDP das sog. Deutschlandstipendium eingeführt. Mit diesem Stipendium wollte die Bundesregierung die bis zu acht Prozent der leistungsstärksten Studierenden mit 300 Euro pro Monat fördern, elternunabhängig und ohne Einkommensgrenze. Die Förderung sollte zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Spendern finanziert werden, wobei die Einwerbung von Spender*innen Aufgabe der einzelnen Hochschulen ist.
Mit dem Zwang, Spenden für die Stipendien einzuwerben, besteht die Gefahr, dass die Hochschulen abhängig von privaten Dritten werden, wie Unternehmen oder wohlhabenden Einzelpersonen. Diese dürfen zwar formal keinen Einfluss auf die Auswahl der zu Förderenden haben, aber Mitentscheiden, Studierende welcher Studienfächer gefördert werden. Das hat zur Folge, dass vor allem Studierende aus den MINT-Fächern sowie der Betriebswirtschaftslehre gefördert werden.
Zudem gibt es kein bundesweit geregeltes Verfahren zur Vergabe der Stipendien, was in einigen Fällen zu einer unerlaubten Einmischung der Spender*innen bei der Auswahl der Stipendiat*innen geführt hat. Dieses führt, in Verbindung mit dem hohen Aufwand Spender*innen zu finden, zu sehr hohen Verwaltungskosten. Ein Fakt der dazu geführt hat, dass die Bundesregierung ihre Erwartung für die Zahl der geförderten Studierenden immer wieder nach unten korrigieren musste. Derzeit sind es weniger als ein Prozent der Studierenden.
Bedeutender ist jedoch, dass die Evaluation des Deutschlandstipendiums ergeben hat, dass der Zugang zu diesem Stipendium sozial Selektiv ist So haben 62 Prozent der Deutschlandstipendiat*innen zumindest ein Elternteil mit Abitur oder einer anderen Hochschulreife. Darüber hinaus ist die Förderdauer immer an die Zusagen der jeweiligen Spender gebunden. Für die Stipendiat*innen ergibt sich daraus wenig Planbarkeit.
Aus diesem Grund spricht sich die Fraktion DIE LINKE für eine Abschaffung des Deutschlandstipendiums aus. Wir streiten für eine verlässliche Ausbildungsförderung, damit akademische Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt und möglichst vielen zugutekommt.
Millionen von Studierenden konnten in den vergangenen fast 50 Jahren mit Hilfe des BAföG erfolgreich studieren. Im Gegensatz zu Stipendien oder Krediten haben alle nach dem Gesetz bedürftigen Studierenden das Recht, BAföG zu erhalten. Das BAföG ist eine vergleichsweise verlässliche Form der Ausbildungsfinanzierung. Die vage Aussicht auf ein Stipendium wird kaum die finanziellen Nöte vieler Studieninteressierten lindern, zumal niemand von einem 300 Euro-Stipendium seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Mit den derzeit für das Deutschlandstipendium aufgewandten Mitteln wollen wir das BAföG ausbauen und bedarfsgerecht ausgestalten. Insbesondere den Darlehnsanteil am Studierenden-BAföG wollen wir in einen Zuschuss umwandeln, um jungen Menschen aus armen Elternhäusern die Angst vor einem Schuldenberg nach dem Studium zu nehmen.
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