Digitalisierung ist in aller Munde, soll mit Milliardenbeträgen vorangetrieben werden und für Wirtschaft und Verwaltung nutzbar sein. Gemeint ist damit häufig, bisher mit großem Aufwand betriebene Prozesse von Computern erledigen zu lassen. Einkäufe lassen sich von der Betrachtung des Warenangebots über das Vergleichen der Preise bis hin zur Bezahlung mit einem technischen Gerät erledigen. Die nächste Überweisung ist nicht einen papiernen Überweisungsträger und den Weg zur nächsten Bank entfernt, sondern mit wenigen Klicks zu erledigen. Sogar der Status der Sendung beim Paketdienst lässt sich online nachverfolgen.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist für DIE LINKE Leitfaden auch zur Gestaltung der digitalen Kommunikation. Unser Ziel ist ein freier und selbstbestimmter Umgang mit Daten. Damit vertreten wir eine klare Gegenposition zur Politik der Bundesregierung, die Daten als „Öl der digitalen Ökonomie“ und damit als Verfügungsmasse für kommerzielle Zwecke begreift.
Menschen hinterlassen bei fast allem was sie tun Datenspuren. Das gilt schon lange für die Nutzung von Internet und Social Media. Einkäufe finden, gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie, auf Online-Plattformen statt, die umfassend die Daten ihrer Kundinnen und Kunden nutzen – selbst wenn sie „nur mal geguckt“ haben. Mit der zunehmenden Vernetzung von Haushaltsgeräten, Autos, Gesundheitsdaten und anderem mehr mit Smartphones und dahinterstehenden Datensammlungen der Anbieter reichen diese Datenspuren immer weiter in den Alltag der Menschen. Kritiker:innen sprechen von einem neuen „Überwachungskapitalismus“: Es entstehen Monopole, die umfassende Persönlichkeitsprofile anlegen und so Werbung gezielt steuern – das heißt: die Bedürfnisse der Menschen manipulieren – können.
Um gegen diese Entwicklung die Privatsphäre der Menschen wirksam schützen zu können, braucht es klare Regeln: die Möglichkeit zur Nutzung von Diensten im Internet darf nicht an eine Einwilligung in die Datenerhebung oder -weitergabe gekoppelt sein. Geräte mit der Möglichkeit, Daten ins Netz oder an Anbieter zu übertragen, müssen werksseitig die höchsten Datenschutzeinstellungen haben. Datenhoheit muss über eine umfassende Möglichkeit der „Mitnahme“ von Daten von einem sozialen Netzwerk zu einem anderen gesichert werden. Einsichtsrechte Betroffener müssen umfassend rechtlich geregelt und auch durchsetzbar sein. Ob als Kunde oder als Bürgerin: ich muss jederzeit erfahren können, wo meine Daten gespeichert sind, wie sie verarbeitet und an wen sie weitergegeben werden. Und ich muss auch sagen können, wenn ich selbst über die Weitergabe meiner Daten bestimmen will. Die unabhängige Datenschutzaufsicht durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern muss personell verstärkt werden und die Möglichkeit zur Beratung für Unternehmen und für die Bürgerinnen und Bürger ausgebaut. Software und Anwendungen, die datenschutzsparsam sind, sollten im Rahmen der Förderung von Open-Source-Software öffentlich gefördert werden. Dass sie aufgrund ihres Geschäftsmodells und des Verzichts auf kommerzielle Ausbeutung von Daten keine Investoren finden, darf für sie kein Nachteil sein.
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