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Bleiberecht

Themenpapiere der Fraktion

Viele Geflüchtete leben ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (ca. 220.000). Sie werden lediglich geduldet, viele von ihnen seit Jahren. Im Asylverfahren wurden sie abgelehnt, etwa mit Verweis auf angeblich „sichere Gebiete“ in Ländern wie Afghanistan. Aus humanitären, rechtlichen oder auch praktischen Gründen können sie dennoch häufig nicht abgeschoben werden. Mit einer Duldung bleiben sie ausreisepflichtig und müssen jederzeit mit ihrer Abschiebung rechnen. Dauert dieser Zustand über Jahre hinweg an, wird von einer „Kettenduldung“ gesprochen. Eine Duldung wird immer nur kurzfristig erteilt und ist mit Einschränkungen verbunden: Die Betroffenen dürfen den ihnen zugewiesenen Bereich nicht verlassen, sie unterliegen einem Arbeitsverbot bzw. Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang und sie erhalten eine nur eingeschränkte soziale Unterstützung und Gesundheitsversorgung. Dies bedeutet für die Betroffenen ein Leben in permanenter Unsicherheit und ist mit erheblichen Belastungen verbunden. Gerade junge Menschen können nicht verstehen, weshalb ihr Recht auf Privatleben derart missachtet wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Abschiebung von faktisch integrierten Menschen eine Menschenrechtsverletzung darstellen kann, auch wenn diese kein Aufenthaltsrecht haben. Diese menschenrechtliche Vorgabe wird viel zu restriktiv umgesetzt.  

DIE LINKE. fordert seit langem, genauso wie Flüchtlingsinitiativen, Verbände, Kirchen und engagierte Menschen vor Ort, eine humanitäre und wirksame Bleiberechtsregelung. Wer hier aufwächst oder länger lebt, soll bleiben dürfen. Die Betroffenen sind gegen alle gesetzlichen Widerstände Teil der Gesellschaft geworden und dürfen nicht mit Zwangsmitteln in eine ungewisse Zukunft geschickt werden. Ein solches Bleiberecht soll bei Alleinstehenden ab fünf Jahren, bei Familien mit Kindern ab drei Jahren und in besonderen Fällen auch schon früher gelten. Es soll nicht von Einkommens- oder Sprachnachweisen abhängig gemacht werden. Die praktische Wirksamkeit der Regelung darf auch nicht durch weitere Bedingungen erschwert werden.

Alle bisherigen Bleiberechtsregelungen waren bloßes Stückwerk und ungenügend. Zahlreiche Ausschlussregelungen und zu hohe Anforderungen haben dafür gesorgt, dass die allermeisten Geduldeten hiervon nicht profitieren konnten. Das Problem der Kettenduldungen besteht deshalb fort.. Humanitäre Fälle, wie alte und kranke Menschen, Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern, werden von den bisherigen Regelungen faktisch ausgeschlossen, weil sie die hohen Einkommensanforderungen nicht erfüllen können. DIE LINKE. lehnt restriktive Bleiberechtsregelungen ab, die im Ergebnis eine „Bestenauslese“ unter Nützlichkeitskriterien darstellen.  Wir brauchen eine tatsächlich wirksame Bleiberechtsregelung nach humanitären und menschenrechtlichen Kriterien.


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