Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regierung 2010 zur Neuermittlung der Hartz IV- Regelbedarfe für das menschenwürdige Existenzminimum gezwungen hatte, gliederte diese einen Teilbedarf von Kindern und Jugendlichen - nämlich spezifische Bedarfe für Bildung und Teilhabe - aus dem Regelbedarf aus und organisierte sie in Form eines sog. Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Kennzeichen dieses Bildungs- und Teilhabepakets ist, dass die Bedarfe nicht als Teil der regelmäßigen Geldleistungen gedeckt werden, sondern erstens beantragt werden müssen und zweitens in der Regel als Sach- oder Dienstleistung gewährt werden. Folge dieser Grundentscheidung ist, dass die Abwicklung der Leistungen sowohl für die Antragsteller als auch für die Kommunen extrem bürokratisch ist. Der bürokratische Aufwand und das Antragserfordernis führen zu einer völlig unzureichenden Inanspruchnahme der Leistungen.
Die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets in seiner spezifischen Form war ein Fehler. Die Einführung wurde ideologisch mit dem Misstrauen gegenüber den Eltern begründet: "die Gelder müssten tatsächlich bei den Kindern ankommen". Damit wurde gegen alle Erfahrungen unterstellt, die Eltern würden zusätzliche Gelder für andere Zwecke als für die Bildung und Teilhabe ihrer Kinder verwenden. Daher wurden spezifische Bedarfe nicht über den Regelbedarf, sondern über speziell zu beantragende Sach- und Dienstleistungen organisiert. Dies ist der Geburtsfehler des Bildungs- und Teilhabepakets, der grundlegend zu korrigieren ist.
Systematisch verknüpft mit dem Geburtsfehler sind u.a. folgende Probleme:
- Da nicht alle Kinder und Jugendlichen Leistungen aus dem BuT beziehen, die Bedarfe aber bei der Ermittlung des Regelbedarfs nicht berücksichtigt werden, entsteht bei vielen Kindern und Jugendlichen eine verfassungsrechtlich bedenkliche Unterdeckung ihres Existenzminimums. Nach Meinung einiger Expert/innen stellt es außerdem einen verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Eltern und Kinder dar, da lediglich bestimmte Bildungs- und Teilhabeangebote finanziert werden.
- Das Antragsverfahren erfordert einen vollkommen unangemessenen Verwaltungsapparat. Fast ein Sechstel der Kosten geht für Bürokratie drauf. Die verfügbaren Mittel müssen aber den Leistungsberechtigten zu Gute kommen und dürfen nicht die Verwaltungsapparate finanzieren. Auch Leistungsanbietern wie bspw. Vereine und Schulen werden unsinnige bürokratische Pflichten auferlegt.
Aus Sicht der LINKEN ist das Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu überarbeiten. Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig:
- Einbeziehung der Leistungen des BuT, wo sachlich möglich, in den allgemeinen Hartz IV-Regelbedarf der Kinder und Jugendlichen. Diese regelmäßigen Leistungen sind deutlich anzuheben und zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 537 Euro weiterzuentwickeln.
- Bedarfe, die nur unregelmäßig anfallen (Schulausflüge, Klassenfahrten), sind als Mehrbedarfe und Geldleistung auszuzahlen.
- Dienst- und Sachleistungen wie Schulverpflegung und Schülerbeförderung sind allen Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Lernförderung aller Schülerinnen und Schüler muss selbstverständliche Regelleistung aller Schulen sein.