Der Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale (GEZ), ist eine gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio), mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen. Die Arbeit des Beitragsservice wird durch einen Verwaltungsrat gesteuert und überwacht, der sich aus Vertretern der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und Deutschlandradio zusammensetzt.
Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation. Nicht nur diese Rechtskonstruktion ist es, die immer wieder auf Kritik stößt, wenn Bürger* in Konflikt mit dem Beitragsservice geraten, sondern auch deren Praxis im Umgang mit Kundendaten, in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie im Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühr.
Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten. Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich.
Der Beitragsservice nimmt als gemeinsames Servicezentrum der Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens und des Deutschlandradios die Erhebung des Rundfunkbeitrags wahr. Er verarbeitet im Auftrag der Landesrundfunkanstalten die bei der Beitragserhebung anfallenden personenbezogenen Daten von Beitragszahler*innen zum Zweck der Rundfunkbeitragserhebung.
Nach dem bestehenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhält der Beitragsservice nicht nur Adressdaten über die Meldeämter, die ihr bei Umzugsmeldungen automatisch die neuen Anschriften zuleiten, sondern sie darf unter im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegten Umständen auch legal personenbezogene Daten erwerben und nutzen. Dies schließt den Kauf von Datensätzen bei kommerziellen Adressenhändlern ein – diese Möglichkeit wird allerdings seit 2013 nicht mehr genutzt. Insgesamt gesehen kommt der Datenbestand des Beitragsservice praktisch einem „Bundesmelderegister“ gleich. Das ist weder rechtlich zulässig noch von der Fraktion DIE LINKE politisch gewollt. Der Zugriff auf diese Daten durch die Rundfunkgebührenbeauftragten und die Sachbearbeiter in den Rundfunkanstalten wirft zudem Fragen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Kontrolle auf.
DIE LINKE hält für die kommenden Jahre einen regelmäßigen Meldedatenabgleich für nicht notwendig. Die Erhebungsbefugnisse des ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservices sind zu reduzieren.
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Dazu zählt auch Transparenz beim Beitragsservice, auch säumige Gebührenzahler dürfen nicht wie „Kriminelle“, sondern müssen wie Kund*innen eines Dienstleisters behandelt werden.
Bereits zum 1. Januar 2013 wurde das gerätegebundene Gebührensystem auf einen pauschalen Haushaltsbeitrag umgestellt. Unsere Kritik von damals hat sich als berechtigt herausgestellt: Es kam zu einer Vielzahl sozialer Ungerechtigkeiten, die nunmehr dringend beseitigt werden müssen.
Deshalb spricht sich DIE LINKE. im Bundestag für eine neue Festlegung der sozialen Ausnahmetatbestände aus. Soziale Einrichtungen, Menschen mit Behinderungen, Geringverdiener*innen, Studierende und Bezieher*innen von Niedrigrenten ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst sollen deshalb die Möglichkeit zur Befreiung erhalten. Der dadurch bedingten Gebührenausfall soll mit öffentlichen Mitteln kompensiert und automatisiert werden. Die in all diesen Fällen aufgeführten Betroffenen sollen nach einer gesetzlichen Änderung, die zu viel eingenommenen Beiträge zurückerstattet bekommen. Das Mahnwesen gehört zurückgefahren.
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