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BAföG

Themenpapiere der Fraktion

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde 1971 eingeführt, um soziale Hürden zur Aufnahme eines Studiums oder einer vollzeitschulischen Berufsausbildung zu senken und jungen Menschen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten eine freie Wahl bei der weiterführenden Bildung zu ermöglichen.

Die BAföG-Förderung errechnet sich dabei aus dem Einkommen der Eltern, dem Einkommen der/-s Auszubildenden/Studierenden, sowie dem Einkommen des Lebenspartners*in. Die Förderung durch das BAföG ist für Schüler*innen ein Vollzuschuss, während Studierende die Hälfte ihrer Förderung zurückzahlen müssen.

Leider wird das BAföG diesem Zweck seit Langem nicht mehr gerecht. So erhalten gerade einmal 13 Prozent der Studierenden eine Förderung durch das BAföG. Alleine in den letzten sechs Jahren hat sich die Anzahl der BAföG-Empfänger*innen trotz steigender Berechtigtenzahlen um rund 180.000 auf 500.000 Personen verringert.

Im internationalen Vergleich ist Deutschland weiterhin das Industrieland, in dem die soziale Herkunft am stärksten über den Bildungserfolg entscheidet. Daher verwundert es nicht, dass das BAföG als Einkommensbestandteil der Geförderten zunehmend an Bedeutung verliert. Nach dem Zuschuss von Familienangehörigen und dem eigenem Einkommen ist es nur noch die drittwichtigste Einnahmequelle.

Diese Entwicklung ist die Folge der seit Jahrzehnten nicht erfolgten Anpassung von Fördersätzen und Freibeträgen an die Preisentwicklung. So liegt der Förderbetrag für den Grundbedarf, der das sozio-kulturelle Existenzminimum der Auszubildenden abdecken soll, unterhalb des Hartz-IV Satzes. Die Wohnpauschale für Studierende ist so gering, dass sie nicht ausreicht um sich in den meisten Hochschulstädten ein Zimmer zu mieten.

Der freie Zugang zu Bildung ist für DIE LINKE ein Menschenrecht. Aus diesem Grund fordern wir eine grundlegende Novellierung des BAföG, um es an die Lebensverhältnisse von Auszubildenden und Studierenden anzupassen. Dies umfasst eine deutliche Anhebung der Fördersätze für den Grundbedarf auf 560 Euro pro Monat zuzüglich einer monatlichen Pauschale für ausbildungsbedingte Ausgaben.

Die Mietpauschale wollen wir auf 370 Euro erhöhen. Darüber hinaus wollen wir Studierenden, die in besonders von Mietsteigerungen betroffenen Hochschulstädten wohnen, den Zugang zum Wohngeldgesetz ermöglichen. Um die angespannten Wohnungsmärkte insgesamt zu entlasten, wollen wir ein Förderprogramm von Bund und Ländern zur Errichtung neuer Wohnheimplätze ins Leben rufen.

Ebenso muss das BAföG wieder als Vollzuschuss und elternunabhängig gewährt werden. Im Gegenzug treten die Studierenden ihre Unterhalsansprüche gegenüber ihren Eltern ab. Damit das BAföG die individuellen Lebensverhältnisse der Geförderten berücksichtigen kann, muss sich die Förderhöchstdauer an der realen Studiendauer orientieren und die Altersgrenze muss aufgehoben werden. Zudem muss das BAföG endlich „bolognatauglich“ werden.

Das BAföG-Konzept der Linksfraktion finden Sie hier (PDF).


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