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Atomenergie

Themenpapiere der Fraktion

Fast 25 Jahre nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl hat im März 2011 der mehrfache Super-Gau in den japanischen Atomkraftwerken von Fukushima der Welt auf dramatische Weise abermals die unbeherrschbaren Gefahren der Atomkraft vor Augen geführt. Die schrecklichen Ereignisse in Japan verdeutlichen erneut: Der Betrieb von Atomkraftwerken ist unverantwortbar und hoch fahrlässig – in Japan, in Deutschland und weltweit.

Der im Sommer 2011 verabschiedete Atomkompromiss von Union, SPD, FDP und Grünen setzt elf weitere Jahre auf die Atomkraft. Zwar wurden die sieben ältesten Atomkraftwerke sowie das AKW Krümmel sofort vom Netz genommen. Die Betriebsgenehmigung der übrigen neun Atomkraftwerke erlischt jedoch nur schrittweise bis zum Ende des Jahres 2022. Wie schon beim rot-grünen Atomausstieg richten sich die AKW-Restlaufzeiten nach den Profitinteressen der Betreiber. So steht es explizit in der Gesetzesbegründung: „Auch die nunmehr vorgesehene zeitliche Befristung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb ist (...) so ausgestaltet, dass die von dieser Regelung betroffenen Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden und den Betreibern eine Amortisation der Investitionen sowie die Erzielung eines angemessenen Gewinns weiterhin ermöglicht wird.“

DIE LINKE fordert einen unverzüglichen und unumkehrbaren Atomausstieg. Die Restlaufzeiten der acht noch laufenden Atomkraftwerke sollen deutlich verkürzt werden, so dass spätestens Ende 2017 das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz geht.

Daneben soll ein Verbot der „friedlichen“ wie militärischen Nutzung der Atomenergie im Grundgesetz verankert werden. Für einen wirklichen Ausstieg aus der Atomwirtschaft müssen auch die Urananreicherung in Gronau und die Fertigung atomarer Brennelemente in Lingen umgehend beendet werden. Der Export von hochradioaktiven Abfällen aus allen Atomanlagen ist generell zu untersagen.

Für die Kosten der Atomenergienutzung müssen die Atomkonzerne dauerhaft in der Verantwortung bleiben. Ein von Grünen, SPD und CDU/CSU Ende 2016 beschlossenes Gesetz zur Neuordnung der „Entsorgung“, mit dem die Konzerne gegen eine geringe Einmalzahlung aus dieser Haftung entlassen und die Risiken den SteuerzahlerInnen übergeben werden, hat die LINKE abgelehnt (Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE).

Der unverzügliche Ausstieg ist gleichsam die notwendige Voraussetzung für einen verantwortbaren Umgang mit dem Atommüll. Mit Einführung der Atomkraft für militärische Zwecke und für die kommerzielle Energieerzeugung wurde ein ökologisches und ethisches Problem geschaffen, das seither stetig größer wird. Ein „Entsorgen“ ist nicht möglich, impliziert dieser Begriff doch, genauso wie „Endlagerung“, das Problem ließe sich aus der Welt schaffen. „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist keine Option, da Atommüll auch bei unterirdischer Einlagerung weiterhin eine potenzielle Gefahr für Mensch und Natur darstellt. Es bleibt lediglich der verantwortungsvolle Umgang und somit das Finden einer mit den wenigsten Risiken behafteten Verwahrungsoption.

Der vermeintliche Neustart bei der Atommüll-Endlager-Suche, wie er zuletzt im Frühjahr 2017 mit der Novellierung des Standortauswahlgesetzes durch die Grünen, die SPD und die CDU/CSU gegen die Stimmen der LINKEN im Bundestag erfolgte, greift an vielen Stellen zu kurz: Nicht nur, weil Gorleben weiterhin im Verfahren bleibt, sondern z.B. auch weil Beteiligungs- und Klagerechte nicht ausreichend verankert sind. Die Gesetzesnovelle basierte auf den Empfehlungen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, deren Ergebnisse die LINKE ablehnte. Siehe die detaillierte Stellungnahme: „Bis in alle Ewigkeit – Atommüll quo vadis?

Zu einem neuen und offenen Suchprozess für eine Atommüllverwahrungsstätte gehören das Eingeständnis von Fehlern und die Möglichkeit, aus Fehlern zu lernen. Deshalb ist es wichtig, vor einem Neuanfang bei der Standortsuche die Fehler bei den bisherigen Atommüllstandorten aufzuarbeiten: juristisch, politisch und wissenschaftlich.

Klar ist, dass die Suche nach einem dauerhaften Atommülllager länger dauern wird als bislang behauptet. Dadurch wird die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle – die auf 40 Jahre ausgelegt ist – immer mehr zum Problem. Auch die wachsenden Terrorrisiken werfen zusätzliche Sicherheitsfragen bei der Atommüll-Zwischenlagerung auf. Daher ist auch hier eine offene und umfassende gesellschaftliche Diskussion über die Sicherheit der Zwischenlagerung erforderlich.

Auch beim Rückbau der stillgelegten Atomanlagen muss es ein Höchstmaß an Sicherheit geben. Für die gering strahlenden Abfälle darf keine unkontrollierte Freigabe erfolgen, wie es derzeit vorgesehen ist. Stattdessen sind diese Abfälle unter erhöhten Sicherheitsstandards kontrolliert zu deponieren.

Zusätzliche Informationen bieten die Themen Energiepolitik, Endlager und Gorleben.

 

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