Am besten ist es, wenn Arbeit so gestaltet ist, dass sie gar nicht erst krank macht. Deshalb sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Denn mangelhafter betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz kann dramatische Konsequenzen haben, das hat die Corona-Pandemie schonungslos offengelegt.
Während die Arbeitsschutzgesetzgebung in Deutschland recht weitgehend ist, hapert es massiv bei der Umsetzung in den Betrieben. Unkenntnis, Kostendruck und schlichter Unwille sorgen dafür, dass es viele Arbeitgeber mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht so genau nehmen.
Das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist Scharnier zwischen der abstrakten Arbeitsschutzgesetzgebung und den konkreten Maßnahmen im Betrieb. Ohne sie ist ein effektiver betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz undenkbar. Dennoch erstellen viele Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Bestehende Gefährdungsbeurteilungen sind oft fehlerhaft und psychische Belastungen werden nur in jedem vierten Fall berücksichtigt.
Dabei wäre ein guter Arbeitsschutz heute wichtiger denn je, denn die Arbeitswelt wandelt sich. Beschleunigte Digitalisierung, prekäre Beschäftigung und eine immer höhere Arbeitsintensität sind die Stichworte. Die Zahl der Krankentage hat sich in den letzten zehn Jahren um 70 Prozent erhöht. Besonders psychische Erkrankungen sind seit Jahren deutlich auf dem Vormarsch – immer mehr Beschäftigte brennen regelrecht aus. Doch Arbeit darf nicht krank machen! Deshalb gibt es dringenden Handlungsbedarf. Bisher wird weitgehend den Arbeitgebern überlassen, inwiefern Arbeitsschutz stattfindet. Viel besser wäre es, wenn Beschäftigte und ihre Vertretungen mehr mitgestalten und der Staat genauer kontrolliert. So finden sich positive Beispiele von engagierten Maßnahmen fast ausschließlich in Betrieben mit Betriebsrat und starker gewerkschaftlicher Organisation. Doch kaputtgesparte Kontrollbehörden und eine schwindende betriebliche Mitbestimmung erschweren einen wirksamen Arbeitsschutz.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert grundsätzliche Veränderungen in vier Bereichen, die ineinandergreifen müssen, um in allen Branchen einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ermöglichen:
- Eine regelmäßige Arbeitsschutzerklärung gegenüber den Aufsichtsbehörden muss für Arbeitgeber verpflichtend werden. Sie soll insbesondere Informationen aus der Gefährdungsbeurteilung beinhalten und digital erfolgen – wie bei der Steuererklärung. Dadurch kann sie automatisch geprüft werden, der bürokratische Aufwand wird minimiert. Außerdem brauchen wir eine Anti-Stress-Verordnung und eine Arbeitszeitoffensive.
- Die betriebliche Mitbestimmung ist der beste Arbeitsschutz und muss ausgeweitet werden. Die Rolle von Gewerkschaften ist durch ein Verbandsklagerecht zu stärken.
- Wir brauchen häufigere und bessere Arbeitsschutzkontrollen. Dass geht nur mit deutlich mehr Personal und einer besseren Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure.
- Wirksame und abschreckende Strafen bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz müssen her.
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