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Alleinerziehende

Themenpapiere der Fraktion

Durch die Kita und Schulschließungen auf Grund von Corona, sind viele Alleinerziehende in eine schwierige Situation gedrängt worden. Neben der fehlenden Kinderbetreuung für ihre Kinder, müssen Alleinerziehende oft nun auch in Kurzarbeit gehen und geraten damit noch mehr unter finanziellen Druck. Sie können die Arbeit und Betreuung nicht aufteilen, wie bei Zwei-Eltern Familien. Die Bundesregierung muss daher nun handeln und verhindern, dass noch mehr Alleinerziehende in die Armut abrutschen.

Daher fordern wir, dass Betriebe Alleinerziehende mit sofortiger Wirkung eine Freistellung bei Lohnfortzahlung ermöglichen müssen. Die Bundesregierung muss Betriebe hierbei im Zweifel finanzielle Unterstützung zusagen. Darüber hinaus muss für Alleinerziehende, denen keine Freistellung ermöglicht wird, die Notfallbetreuung für Kinder unabhängig von ihrem Beruf geöffnet werden.

Auch der Unterhaltsvorschuss muss nochmals geändert werden, da es dazu kommen kann, dass auf Grund von Kurzarbeit unterhaltszahlende Elternteile nicht mehr in der Lage sind ihre Unterhaltszahlungen vollständig zu leisten. Daher benötigen wir eine schnellere Bearbeitung im Unterhaltsvorschuss für Neuanträge. Des Weiteren muss endlich die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss geändert werden, so dass nur noch 50 Prozent des Kindergeldes angerechnet werden.


Die Alleinerziehung von Kindern hat in den vergangenen Jahrzehnten zusehends an Bedeutung gewonnen und ist für viele Kinder und ihre sorgenden Eltern zu einer selbstverständlichen Realität geworden. Inzwischen ist jede fünfte Familie eine Einelternfamilie mit einem Kind unter 18 Jahren. Davon haben knapp 88 Prozent der Mütter und zwölf Prozent der Väter die Alleinerziehung übernommen. Es ist Aufgabe einer sozialen und zukunftsweisenden Familienpolitik, die Rahmenbedingungen für Einelternfamilien zu verbessern. Diese müssen die Vielfalt in der Gesellschaft beachten und den Kindern ein geschütztes Aufwachsen frei von Armut und Diskriminierung sichern und den sorgenden Eltern die nötige Unterstützung und Anerkennung zu kommen lassen.

Alleinerziehende haben mit unterschiedlichen Problemen zu kämpfen. Vor allem alleinerziehende Mütter sind massiv von Armut bedroht. Sie sind überdurchschnittlich häufig auf Hartz IV angewiesen wegen Erwerbslosigkeit, Teilzeitarbeit oder schlechter Bezahlung. Aktuelle Zahlen des Statistische Bundesamt zeigen, dass Alleinerziehende Frauen auch deutlich häufiger verschuldet sind als Paar-Familien. Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden und ihren Kindern liegt, trotz der einer höheren Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden, bei über 40 Prozent. Sie haben die niedrigsten Pro-Kopf-Konsumausgaben. Alleinerziehende Mütter und Väter müssen für Wohnen, Nahrung und Kleidung etwa 61 Prozent ihres Einkommens ausgeben.

Familienarmut zu verhindern, ist eine der zentralen Aufgaben einer sozialen und zukunftsweisenden Familienpolitik. Hier hat die Bundesregierung bisher kläglich versagt. Der eingeführte Mindestlohn ist zu niedrig und wird mit allerlei Tricks gerne umgangen. Die Programme der Bundesregierung, die Alleinerziehenden den Weg ins Berufsleben weisen sollen, stellen mehrheitlich keine Unterstützung dar. Und auch bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Bundesregierung kaum vorangekommen.

Auch sind die Transferleistungen für Alleinerziehende völlig unzureichend. Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft erschwert Alleinerziehenden den Aufbau einer neuen partnerschaftlichen Beziehung. Die Entfristung des Unterhaltsvorschusses war zwar ein wichtiger und richtiger Schritt zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Die eingeführten Hürden verhindern aber, dass alle die einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hätten ihn auch bekommen.

Auch bei der Infrastruktur gibt es großen Handlungsbedarf. Der Ausbau der Kinderbetreuung stockt immer noch. Dazu kommen die Kürzungen im öffentlichen Bereich, so dass Jungendeinrichtungen, aber auch Bibliotheken, Kultureinrichtungen, Musikschulen und Hausaufgabenhilfen der Finanznot der Kommunen zum Opfer gefallen sind. Darunter leiden die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Alleinerziehenden häufig angewiesen sind. Ganztagsschulen sind Mangelware. Hier ist ein Umsteuern notwendig.

Politik für Alleinerziehende muss sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen frei von Armut und Ausgrenzung aufwachsen und dass den sorgenden Eltern eine eigenständige Perspektive offen steht.

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher:

  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dazu bedarf es einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, die sich an dem Zeittakt familiärer Erfordernisse orientiert. Das individuelle Recht auf Teilzeit muss uneingeschränkt gelten sowie ein Rückkehrrecht auf Vollzeit gesetzlich verankert werden. Der gesetzliche Mindestlohn muss mindestens eine Höhe von 12 Euro pro Stunde haben. Der Niedriglohnsektor ist zurückzudrängen. Zum Schutz von Eltern ist der Kündigungsschutz bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes auszuweiten.
  • Die berufliche Qualifikation sowie die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der jeweiligen familiären Rahmenbedingungen durch eine flexible Teilzeitausbildung und einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung zu verbessern.
  • Die soziale Infrastruktur für Familie, Kinder und Jugendliche, auf die Alleinerziehende besonders angewiesen sind, ist weiter auszubauen. Dazu zählt eine gebührenfreie bedarfs- und altersgerechte Kinderganztagsbetreuung ebenso wie auch Betreuungsangebote außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
  • Die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist zu gewährleisten. Der Unterhaltsvorschuss muss bedingungslos für alle Bedürftigen verfügbar sein. Die Kürzung des Elterngeldes muss zurückgenommen werden. Das Mindest-Elterngeld darf nicht auf Transferleistungen wie Harzt IV angerechnet werden. Alleinerziehende sollen einen Anspruch auf 24 Monate Elterngeld erhalten. Die Hartz-IV-Sätze müssen für Kinder und Jugendliche eigenständig neu ermittelt werden und die Regelsätze sind entsprechend anzuheben.
  • In den Regelungen des SGB II für getrennt lebende Eltern ist ein Umgangsmehrbedarf einzuführen, um die Mehrkosten, die durch die Betreuung des Kindes in zwei Haushalten entstehen, abzudecken.

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