Auschwitz ist das Sinnbild eines präzedenzlosen Verbrechens und eines Zivilisationsbruchs: dem Holocaust. Millionen von Menschen – allen voran Jüdinnen und Juden – sind in Auschwitz, einem der größten deutschen Vernichtungslager, systematisch ermordet worden. Nach dem Sieg über Nazi-Deutschland begannen in Polen, Deutschland und Österreich Gerichtsverfahren, die als Auschwitzprozesse bezeichnet wurden. Das waren erste Versuche, die NS-Verbrechen im Lagerkomplex Auschwitz aufzuarbeiten. Der Auschwitzprozess in der Bundesrepublik Deutschland war der Frankfurter Auschwitzprozess, der im Dezember 1963 im Frankfurter Römer begann (1963–1965). Dank Fritz Bauers Beharrlichkeit fand der Prozess vor diesem Schwurgericht statt.
Der Prozess prägte die Debatte um die deutsche Auseinandersetzung mit der Nazi-Vergangenheit nachhaltig. Auf dieser Konferenz soll der Frage nach der strafrechtlichen Aufarbeitung des Holocaust nachgegangen werden. Hierfür soll das gesellschaftliche Klima der Nachkriegszeit in der jungen BRD und DDR betrachtet sowie die in Polen geführten Auschwitzprozesse hinzugezogen werden. Weitere Fragen werden darüber hinaus aufgeworfen, wie verhält es sich mit dem Mythos der »Entnazifizierung« in Ost- und Westdeutschland?
PROGRAMM
11 Uhr Begrüßung und Einführung
Die Bedeutung und Rolle von Fritz Bauer im gesellschaftshistorischen Kontext
Jan Korte, MdB, Kulturpolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Stellv. Vorstandsvorsitzender Rosa-Luxemburg-Stiftung
NS-Strafverfahren als politische Bühne: Friedrich Karl Kauls Auftritt im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess
Dr. Katharina Rauschenberger, Fritz Bauer Institut, Frankfurt/Main
Diskussion
Der polnische Untersuchungsrichter Jan Sehn - treibende Kraft bei der juristischen Ahndung der deutschen Verbrechen in Polen
Dr. Filip Ganczak, Historiker, Institut für Nationales Gedenken (IPN), Warschau
Beweis- oder Anschauungsmaterial? Der Prozess und die Bedeutung fotografischer Beweismittel heute
Dr. Christoph Kreutzmüller, Historiker, Freie Universität Berlin
Diskussion
13 - 13.45 Uhr Mittagspause und Imbiss
Welche Entwicklungen führten zur Radikalisierung breiter Bevölkerungsgruppen - insbesondere des Öffentlichen Dienstes – bei den Kollektivverbrechen im NS-Staat?
Prof. Dr. Michael Wildt, Historiker, Institut für Geschichtswissenschaften, HU Berlin
»Mord verjährt nicht« – Warum auch heute Verfahren und Urteile gegen NS-Verbrecher wichtig sind
OStA Thomas Will, Leiter Zentrale Stelle Ludwigsburg zur Aufklärung von NS-Verbrechen
Die Einordnung des »neuen Historikerstreits«
Dr. Anna Corsten, Neueste Geschichte/Zeitgeschichte, Friedrich-Schiller Universität Jena
Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus den Erkenntnissen der Konferenz für die parlamentarische Arbeit?
Petra Pau, MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Diskussion
15.45 – 16 Uhr Kaffeepause
»Auschwitzprozeß. Impressionen einer Hauptverhandlung« von Friedrich Karl Kaul. Mediale Rezeption der Auschwitzprozesse in Ost und West und Vorführung von 2 Filmen der thematischen Miniserie des DDR-Fernsehfunks aus dem Jahr 1964
Dr. Detlef Kannapin, Film-Historiker, Berlin Dirk Külow, Dipl. Hist., Fraktion DIE LINKE
17 Uhr Verabschiedung
Gesamtmoderation: Anika Taschke, Politikwissenschaftlerin, Rosa-Luxemburg-Stiftung
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