Die Information platzte mitten in den diesjährigen heißen Sommer: 48 Prozent aller gesetzlichen Altersrenten, die im Jahr 2016 ausgezahlt wurden, betrugen keine 800 Euro. Das ist statistisch gesehen fast jede zweite Altersrente. Frauen sind davon häufiger betroffen (64 Prozent) als Männer (27 Prozent). Neuere Zahlen aus dem Jahr 2017 liegen noch nicht vor, und erfragt hatte das Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, von der Bundesregierung. Und ja, es stimmt, es gibt Menschen, die haben neben der gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte. Vielleicht aus Vermietung, aus einer Betriebsrente, einer Witwenrente, über ihren Partner oder durch Erbschaften. Für Frauen und Männer aus dem Osten trifft das weniger zu. Zu stark waren der Lebensbruch und der Arbeitsplatzverlust in den 1990er Jahren. Deshalb liegt das monatliche Nettoeinkommen älterer Ostdeutscher (65+) auch 350 Euro unter dem von älteren Westdeutschen. Alleinlebende Frauen ab 65 haben in den alten Ländern monatlich 1.431 Euro netto zur Verfügung, in den neuen sind es inzwischen nur wenig weniger: 1.372 Euro netto monatlich. Nachzulesen im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2016.
Aber möglicherweise werden die Ungleichheiten weiter zementiert. Denn wer weniger Lohn oder Gehalt hat, wird am Ende auch weniger aus dem gesetzlichen Rententopf erwarten können. Nach dem Entgeltbericht der Agentur für Arbeit für das Jahr 2017 existieren immer noch große Verdienstunterschiede zwischen den neuen und alten Bundesländern. Das Gehalt der Hälfte der ostdeutschen Beschäftigten lag unter 2.600 Euro brutto. Im Westen lag diese Grenze bei 3.339 Euro. Das sind im Osten 22,1 Prozent weniger als im Westen. Noch eine Zahl aus dem Report: Die Arbeitnehmerin erhielt im Durchschnitt 21,6 Prozent weniger als der Durchschnittsarbeitnehmer. Seit dem Jahr 2002 sind die Gehalts- und Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern übrigens konstant geblieben, so die Statistiker. Besonders hoch fallen sie im kreativen Bereich aus: bei Freiberuflern, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, aber auch im Handel. Es gebe keinen einzigen Wirtschaftszweig, in dem Frauen mehr Einkommen hätten als Männer.
Unvollständige Liste der Rentenkürzungen seit 1992
1992 Wegfall der rentenrechtlichen Aufwertung von Niedriglöhnen (Rente nach Mindestentgeltpunkten)
1999 Abschaffung der Altersrente für Frauen wegen Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit ab Jahrgang 1952
2001 und 2005 Die Rentenanpassungsformel erhält Kürzungsfaktoren. Die jährliche Rentenanpassung folgt nicht mehr den Löhnen. Das Rentenniveau sinkt seitdem!
2001 Einführung von Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente und Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente für Geburtsjahrgänge ab 1961
2002 Verschärfung der Einkommensanrechnung bei Witwenrenten
2005 und 2008 Die Regelaltersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Parallel dazu werden Abschläge eingeführt, wenn man früher in Rente gehen will.
2009 Vollständiger Wegfall der rentenrechtlichen Bewertung von Schul- und Hochschulzeiten
2011 Vollständiger Wegfall der Bewertung von Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II bezogen wird.