Der größte Steuerdiebstahl der Geschichte hat viele Namen: Cum-Ex, Cum-Cum und nun Cum-Fake. Banker, Händler und Anwälte machten gemeinsame Sache, um die Staatskasse auszunehmen wie eine Weihnachtsgans, während Finanzminister pennten. Es dauerte zehn Jahre, bis Finanzminister das Cum-Ex-Schlupfloch schlossen – zuvor ließ man die Bankenlobby an Gesetzen rumschrauben. Und Cum-Fake Geschäfte? Die sind wahrscheinlich immer noch möglich und der Schaden liegt mindestens bei 200 Millionen US-Dollar.
Wie funktionieren Cum-Geschäfte?
Cum-Ex, Cum-Cum und Cum-Fake sind Geschäfte mit Wertpapieren, bei denen eine einmal bezahlte Steuer mehrfach erstattet wird, oder über das Verschieben von Aktien an eine steuerbegünstigte Einheit eine Steuer erstattet wird, die sonst nicht erstattungsfähig wäre.
Bei Cum-Ex lässt sich ein Investor (z.B. ein Pensionsfonds) die Kapitalertragsteuer von 25% auf Dividendeneinkünfte vom Finanzamt erstatten. Das ist möglich, wenn die Dividenden beim Aktienbesitzer auch als Gewinn besteuert werden. Damit soll eine doppelte Besteuerung der Gewinne vermieden werden. Weitere Anleger leihen sich jedoch die Wertpapiere, um sich die Kapitalertragsteuer ebenfalls erstatten zu lassen. Durch das Cum-Ex Verfahren wird also eine Steuer, die nur einmal erstattungsfähig ist, mehrfach erstattet. Dies funktionierte bis 2012 über einen Strohmann, über den der Deal abgewickelt wurde sowie über Leerverkäufe (Verkauf geliehener Aktien) an den Finanzmärkten. Den Finanzbehörden war wegen eines gesetzlichen Schlupflochs nicht klar, wer der wahre Eigentümer der Aktie war und damit eine Erstattung einfordern darf. Allein durch Cum-Ex-Geschäfte ist der deutsche Fiskus laut den Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Prof. Christoph Spengel von der Universität Mannheim um 7,2 Milliarden Euro geprellt worden.
Bei Cum-Cum liegt der Fall ähnlich: Cum-Cum bezeichnet Geschäfte, bei denen Wertpapiere in Besitz ausländischer Investoren kurz vor Auszahlung der Dividende an deutsche Banken verkauft werden, die sich die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten lassen können. Investoren im Inland haben in gewissen Fällen mehr Erstattungsmöglichkeiten als solche im Ausland. Anschließend gibt die Bank die Papiere an den ausländischen Besitzer zurück und Ausländer und Inländer teilen sich die fette Beute. Durch Cum-Cum-Geschäfte wurden dem Staat bislang laut Spengel sogar schätzungsweise 24,6 Milliarden Steuern vorenthalten.
Cum-Fake Geschäfte sind eine Variante von Cum-Cum und Cum-Ex Deals. Dabei werden besondere Wertpapiere, sogenannte Pre-Release ADRs, genutzt, um deutsche Steuerbehörden zu täuschen. In der Cum-Cum Variante wird zum Dividendenstichtag das Pre-Release ADR an eine steuerbegünstigte Einheit, zum Beispiel ein europäisches Unternehmen, übertragen, sodass weniger oder keine Kapitalertragsteuer abgeführt wird, als eigentlich vorgesehen wäre. Wiederum schließen sich die Gangster in Nadelstreifen zusammen und teilen sich die fette Beute. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat einige Banken für die missbräuchliche Verwendung von Pre-Release ADRs mit Sanktionen belegt. Daraus lässt sich ein steuerlicher Schaden von etwa 200 Millionen US-Dollar ableiten, der auch andere Länder als Deutschland betrifft. Jedoch wurden längst nicht alle Akteure belangt. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass Cum-Fake Geschäfte auch als Variante von Cum-Ex gelaufen sind. Dann wurden mit Pre-Release ADRs mehr Steuern zurückgefordert, als jemals bezahlt wurden.
Klar ist: Betrügerische Absichten sind bei Cum-Ex, aber auch bei Cum-Cum und bei Cum-Fake naheliegend. Seit 2014 wird zumindest Cum-Ex auch rückwirkend als illegal eingestuft, sodass mittlerweile Verfahren gegen Gangster in Nadelstreifen laufen.
Mit den Cum-Ex-Files, die durch Journalisten von Correctiv und NDR veröffentlich wurden, sind drei Dinge ans Tageslicht getreten: Erstens, nicht nur Deutschland wurde geprellt, ganz Europa ist betroffen. Christoph Spengel von der Universität Mannheim spricht gar vom „größten Steuerraub der Geschichte“. Laut dem Finanzwissenschaftler sind den Steuerzahlern in Deutschland etwa 31,8 Milliarden Euro gestohlen worden. Zum Vergleich: Damit könnte man in jede der etwa 30 000 Schulen in Deutschland eine Million Euro investieren. Der europaweite Schaden wird auf bis zu 55 Milliarden Euro beziffert. Zweitens hat die Bundesregierung internationale Partner erst 2015 über den Industrieländerclub OECD über die Steuergeschäfte informiert, obwohl sie viel früher Kenntnis über die Nutzung von Cum-Ex und Cum-Cum Abzocke im Ausland, z.B. in Dänemark, hatte. Drittens behaupten Händler in London, dass ähnliche Steuertricks in Deutschland weiter möglich seien. Während das Cum-Ex Schlupfloch seit 2012 dicht sein soll, ist auch durch neuere Enthüllungen klar: Cum-Fake Geschäfte laufen wahrscheinlich weiter.
Geld zurück und Unternehmensstrafrecht
Die Linksfraktion macht bei Cum-Fake Geschäften weiter Druck. Es ist unklar, warum das Bundeszentralamt für Steuern trotz eines digitalen Verfahrens zur Erstattung der Steuern angeblich über keine Zahlen zu Auszahlungen wegen ADRs verfügt. Es ist es Zeit für die Kavallerie. Wir brauchen eine Bundesfinanzpolizei statt einen Flickenteppich in den Steuerverwaltungen der Länder sowie eine Taskforce aus Finanzaufsicht und Steuerbehörden. Die Erstattung von Kapitalertragsteuern muss jetzt systematisch analysiert werden, um betrügerische Muster zu erkennen. Wir brauchen mehr Personal und Expertise in Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden. Außerdem brauchen wir ein Unternehmensstrafrecht, damit den Bankstern Strafen drohen, die sie nicht einfach aus der Portokasse bezahlen können. Ohne diese Schritte wird keine Waffengleichheit zwischen Staat und Gangstern in Nadelstreifen hergestellt, sondern Deutschland bleibt Banksters Paradise. Wir wollen unser Geld zurück und Cum-Gangster gehören in den Knast!
Dies ist die nach Redaktionsschluss durch den Autor aktualisierte Fassung, sie weicht von der Druckfassung ab.