Befristungen wirken wie eine permanente Probezeit. Sie setzen die Betroffenen unter Dauerstress. Wie soll ich die Ausbildung der Kinder finanzieren, wenn ich nicht weiß, ob ich in einem Jahr noch Arbeit habe? Wie kann ich eine neue Wohnung finden, wenn der künftige Vermieter den Verdienstnachweis sehen und die Kreditwürdigkeit prüfen will?
Die GroKo verspricht, Befristungen deutlich einzuschränken. Sie legt dazu im Koalitionsvertrag die Eckpunkte eines geplanten Gesetzes vor. Die Mehrheit der befristet Beschäftigten wird von den geplanten Regelungen jedoch nicht profitieren. Das geplante Gesetz betrifft vor allem den Bereich der sogenannten sachgrundlosen Befristungen. Für über die Hälfte der befristet Beschäftigten treffen heute aber andere Gründe zu. Für sie ändert sich gar nichts.
Das neue Gesetz soll nur in Betrieben gelten, in denen über 75 Beschäftigte arbeiten. Das sind gerade einmal 4 Prozent aller Betriebe in Deutschland. Auch die größeren Betriebe dürfen nach dem geplanten Gesetz noch bis zu 2,5 Prozent der Beschäftigten sachgrundlos befristen. Damit bleibt in den Großbetrieben etwa die Hälfte aller sachgrundlosen Befristungen legal.
So eine Regelung schafft für Beschäftigte in verschiedenen Betrieben, aber auch innerhalb derselben, unterschiedliche Bedingungen. Ein solcher Flickenteppich ist viel schwerer zu kontrollieren als ein einfaches Verbot der sachgrundlosen Befristung, besonders in Betrieben ohne Betriebsrat.
DIE LINKE fordert, sachgrundlose Befristungen und eine mehr als zweimalige Befristung zu verbieten. Das wirkt und ist einfacher zu kontrollieren als die halbherzige Regelung im Koalitionsvertrag. Wir wollen die Möglichkeit der »Befristung zur Erprobung« und die »Befristungen aufgrund von Haushaltsmitteln« aus dem Gesetz streichen.
Susanne Ferschl ist Sprecherin für Gute Arbeit in der Fraktion DIE LINKE