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Auf den Zahn gefühlt. Das Königsrecht im Parlament sind Kleine Anfragen

erschienen in Clara, Ausgabe 45,

Wer im Parlament nicht nur glauben will, dass die Regierung schon richtig handelt, kann sie kontrollieren – und zwar über die Kleinen Anfragen. Sie seien eines der »Königsrechte«, die die Abgeordneten und die Fraktionen im Bundestag haben, sagt Petra Sitte, parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE in der letzten Legislaturperiode. Der Tagesspiegel zitiert Petra Sitte mit folgender Bilanz: Insgesamt wurden 3 621 Kleine Anfragen gestellt, 2 026 von der Fraktion DIE LINKE, 1 595 von den Grünen und gemeinsam von CDU/CSU und SPD 38, eine einzige von der Unionsfraktion. Das heißt, 99 Prozent der Kleinen Anfragen stellten die Oppositionsparteien. Petra Sitte resümiert allerdings auch, dass die Anfragen zunehmend »nicht korrekt, lückenhaft oder gar nicht« beantwortet werden. Allein in den letzten beiden Jahren seien die Antworten auf 53 Anfragen der LINKEN im Bundestag als »vertraulich, geheim oder nur für den Dienstgebrauch« eingestuft worden. So ein Verhalten erschwere die »öffentlich wahrnehm- und abrechenbare Kontrolle«.

 

Überstundenbremse

Nachdem die Fraktion DIE LINKE bereits im Sommer 2017 eine Neuverteilung von Arbeitszeit einklagte, wollte sie im November von der Bundesregierung erfahren, wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden in dem Jahr geleistet worden waren und wie sich diese auf die verschiedenen Arbeitsverhältnisse verteilten. ZEIT ONLINE überschrieb ihren Beitrag mit »Linke fordert Überstundenbremse«. Eingeklagt wird sie von Klaus Ernst, Vizevorsitzender der Bundestagsfraktion. Die Arbeitszeit müsse um 30 Stunden pro Woche kreisen, Minijobber sollten einen Rechtsanspruch auf 22 Stunden pro Woche erhalten, und als Obergrenze sollte eine gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit von 40 Stunden gelten.

 

Immer mehr Minijobs

Jutta Krellmann, Fraktion DIE LINKE, hatte bei der Bundesregierung angefragt: Wie viele Männer und Frauen arbeiten als geringfügig Beschäftigte? In welchen Berufen, in welchem Alter? Die Antwort aus dem Ministerium für Arbeit mit den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit wurde unter anderem von der Rheinischen Post und der Frankfurter Rundschau veröffentlicht. Danach arbeiteten im Jahr 2016 die meisten geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel. Ihre Zahl betrug 895 000, in der Gastronomie waren es 780 000, bei der Gebäudereinigung rund 600 000, im Gesundheitswesen 433 000. Insgesamt waren 7,6 Millionen Menschen auf Minijobs angewiesen. Das war fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland (23 Prozent). Besonders betroffen waren Ältere und Frauen. 22 Prozent waren älter als 60 Jahre, ihr Anteil stieg seit 2006 stetig, verdoppelte sich fast. Die Zahl der Menschen, die über das Alter von 65 Jahren hinaus jobben, lag bei über einer Million. 60 Prozent aller geringfügig Beschäftigten sind Frauen, und der Lohn der geringfügig Beschäftigten liegt um 55 Prozent unter dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst aller Arbeitnehmer. Jutta Krellmann zur Rheinischen Post: »Minijobs sind unsicher, niedrig entlohnt und führen zu Minirenten. Sie sind eine Falle besonders für Frauen.« Und sie stellt noch einmal klar, dass 4,3 Millionen Minijobbende mindestens einen Berufsabschluss hätten.

Gisela Zimmer