„Das Zwei-Klassen-Kirchenarbeitsrecht gehört abgeschafft, dafür hat das Bundesarbeitsgericht heute den ersten Schritt getan, erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Sonderrechten der katholischen Kirche als Arbeitgeber. Krellmann weiter:
„Grundrechte müssen auch für Beschäftigte im kirchlichen Arbeitsleben gelten. Dies gilt besonders für Unternehmen von Religionsgemeinschaften, die keinen religiösen Unternehmenszweck haben. Die Kirchen haben nicht das Recht, Beschäftigte zu diskriminieren. Auch für sie muss der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz gelten.
Für eine berufliche Tätigkeit als Chefarzt kann es keine Anforderung sein, wie oft er verheiratet ist oder welcher Religion er angehört. Die fachliche Qualifikation sollte das Entscheidende sein.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes muss die Bundesregierung als Anlass nehmen, um endlich den Beschäftigten in kirchlichen Krankenhäusern, Kindergärten oder Pflegeheimen den vollständigen Kündigungsschutz und die betriebliche Mitbestimmung zu ermöglichen.“